Wirtschaft

Bürgschaftsprogramme der L-Bank werden modernisiert

Im Zuge der Modernisierung des Bürgschaftsprogramms wird die Bürgschaftsobergrenze der L-Bank von fünf auf 15 Millionen Euro angehoben. Zusammen mit weiteren Reformen der Gewährleistungsregelungen trägt dies dazu bei, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken.

Bürgschaften zur Stützung der Wirtschaft spielen in Baden-Württemberg seit jeher eine wichtige Rolle. Öffentliche Bürgschaften sind ein nachweislich erfolgreiches Finanzierungsinstrument für Unternehmen, das sich auch wirtschaftlich positiv auswirkt. Wirtschaftsminister Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut betonte: „Angesichts der Herausforderungen durch Krise und Transformation modernisieren wir unsere Patenschaftsprogramm und öffentliche Bürgschaften noch attraktiver machen. Damit machen wir unseren Unternehmen ein wichtiges Angebot zur Liquiditätssicherung.“

Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft

Künftig werden viele Unternehmen zusätzliche externe Sicherheiten im Rahmen ihrer Hausbankfinanzierung benötigen, weil entweder ihr Eigenkapital in den letzten Corona-Jahren stark abgebaut wurde oder sie notwendige Zukunftsinvestitionen in die getätigt haben Klimaschutz und in die Digitalisierung hohe Investitionsvolumina erfordern. Hoffmeister-Kraut: „Die Modernisierung der Bürgschaftsordnung soll dazu beitragen, die Kreditversorgung der baden-württembergischen Unternehmen insgesamt zu verbessern und damit die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands zu stärken. Mit der Neufassung können Bürgschaften sogar in Anspruch genommen werden.“ künftig mehr als erfolgreiches Förderinstrument.“

Die Neuregelungen traten am 1. Juli 2022 in Kraft. Edith Weymayr, Vorstandsvorsitzende der L-Bank, sagte: „Die Transformation der Wirtschaft – von der Digitalisierung zur Dekarbonisierung – erfordert eine Risikopartnerschaft in Finanzierungsfragen Förderbank sind wir dazu aufgerufen. Mit dem neu ausgerichteten Bürgschaftsprogramm sehen wir uns für wirtschaftlich herausfordernde Zeiten gut aufgestellt. Wir haben nun ein Förderinstrument an der Hand, mit dem wir ein verlässlicher Partner für Unternehmen und deren Angehörige sein können Hausbanken – eingebettet in unser gutes Bürgschaftssystem mit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und den Landesbürgschaften.“

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Obergrenze für die Übernahme von Garantien auf 15 Millionen Euro erhöht

Im Zuge der Modernisierung des Bürgschaftsprogramms wird die Bürgschaftsobergrenze der L-Bank von fünf auf 15 Millionen Euro angehoben. Des Wirtschaftsausschuss des Landtags hat dieser Erhöhung in seiner Sitzung am 29. Juni 2022 zugestimmt. Gleichzeitig stimmte er der Gewährung einer neuen Rückbürgschaft zugunsten der L-Bank zu, die bis dahin eine 50-prozentige Rückbürgschaft des Landes vorsieht Grenze von 15 Millionen Euro. Dies stellt eine angemessene Risikoteilung zwischen Land und L-Bank für künftige Garantieübernahmen bis zur neuen Obergrenze von 15 Millionen Euro dar. Oberhalb dieser Grenze werden Landesbürgschaften gewährt, die vom Wirtschaftsausschuss des Landtages beschlossen werden. Während der Corona-Pandemie In den vergangenen zwei Jahren lag die Grenze aufgrund einer bis zum 30. Juni 2022 befristeten Ausnahmeregelung bei 20 Millionen Euro inklusive einer 100-prozentigen Rückbürgschaft des Landes und damit höher als bei der jetzt beschlossenen Regelung. „Mit der jetzigen Regelung stellen wir sicher, dass Bürgschaften als klassisches Finanzierungsinstrument schnell und in einem bekannten, weil bankähnlichen Verfahren von der L-Bank zugunsten des Unternehmens entschieden werden können“, betonte der Wirtschaftsminister. „Der Wirtschaftsausschuss wird weiterhin über Sonderfälle entscheiden, in denen Bürgschaften von mehr als 15 Millionen Euro erforderlich sind“, erklärte Minister Dr. Hoffmeister Kraut. „Es ist eine Modernisierung mit Augenmaß zugunsten der unternehmerischen Anforderungen für gesicherten Finanzierungsbedarf.“

Hinzu kommt eine punktuelle Reform einzelner Regelungen zum Inhalt der Gewährleistungsgewährung. Insbesondere im Bereich der Finanzierung gibt es eine Erweiterung: Neben Investitionen sollen künftig auch Betriebsmittelkredite garantiert werden können. Dies erleichtert die aktuellen Transformationsbemühungen vieler Unternehmen. Neben der regulären Übernahme einer Bürgschaft – in Kombination mit Förderdarlehen der L-Bank – soll nun auch eine Haftungsfreistellung der Hausbank möglich sein. Das verschlankt den Kreditprozess und erleichtert die Kreditvergabe im Sinne der Hausbanken und Kreditnehmer, da Kredit und Haftungsfreistellung in nur einem Vertrag geregelt werden können. In bestimmten Finanzierungssituationen können anstelle von Bürgschaften künftig auch Bürgschaften übernommen werden. So kann im Einzelfall eine komplizierte Neustrukturierung der Hausbankfinanzierung vermieden werden.

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L-Bank: Garantieprogramm

Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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