Große Teile Baden-Württembergs wurden als frei von Blauzungenkrankheit anerkannt. Aus diesem Bereich können Rinder, Schafe und Ziegen wieder uneingeschränkt bewegt werden. Eine Impfung gegen das Blauzungenvirus bei Rindern, Schafen und Ziegen ist jedoch weiterhin dringend erforderlich.
„Die Kommission der Europäischen Union (EU) hat weite Teile Baden-Württembergs als frei von der Blauzungenkrankheit (BTV) anerkannt. Die Impfung empfänglicher Tiere gegen Blauzungenkrankheit auf freiwilliger Basis in den letzten Jahren im ganzen Land und in den Tierseuchenkasse Baden-Württemberg gefördert wurde, hat sich damit ausgezahlt“, sagte der Minister für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Die ungehinderte Verbringung oder der Handel mit Rindern, Schafen und Ziegen ist wieder ohne Einschränkungen von Betrieben in der Freizone möglich. Da die Rinderhaltung in den BTV-freien Regionen Baden-Württembergs einen hohen Stellenwert hat, war es wichtig, dort möglichst schnell den Freiheitsstatus wiederzuerlangen. Aufgrund von Seuchenausbrüchen im benachbarten Rheinland-Pfalz und der damit verbundenen Sperrzone mit einem Umkreis von mindestens 150 Kilometern um den Ausbruchsort war es jedoch nicht möglich, den Freiheitsstatus für das gesamte Bundesland zu beantragen. Das bedeutet, dass bei der Verbringung anfälliger Tiere aus der Sperrzone in das Freigebiet innerhalb Baden-Württembergs oder in andere Bundesländer besondere Maßnahmen zu beachten sind, die weitgehend den bisherigen Regelungen zur Verbringung dieser Tiere in Freigebiete in Deutschland und anderen Ländern entsprechen .
Das Ziel einer möglichst breiten Impfung
Beispielsweise müssen Zucht- und Nutztiere über einen wirksamen Impfschutz verfügen oder in Verbindung mit anderen Auflagen negativ auf das Blauzungenvirus getestet werden. Werden Schlachtrinder, Schafe oder Ziegen aus dem Sperrgebiet in einem Schlachthof im Freigebiet geschlachtet, müssen zusätzlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Baden-Württemberg und die ebenfalls von der Blauzungenkrankheit betroffenen Bundesländer bereiten derzeit ein Tilgungsprogramm für das noch nicht BTV-freie Gebiet vor, das der EU-Kommission vorgelegt werden soll, damit auch für dieses Gebiet der Freiheitsstatus erreicht werden kann.
„Damit die BTV-Freiheit im Land aufrechterhalten bzw. für den nicht-freien Bereich erreicht werden kann, ist eine Impfung gegen Blauzungenkrankheit Serotyp 4 (BTV 4) und Serotyp 8 (BTV 8) bei Rindern, Schafen und Ziegen dringend notwendig, weil dort Nach wie vor besteht ein hoher Infektionsdruck aus Nachbarregionen“, sagte Minister Hauk.
BTV-freier Bereich (weiß) in Baden-Württemberg (Stand 24.06.2021) (PDF)
Liste der BTV-freien Gemeinden und Kreise in Baden-Württemberg (PDF)
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Inspiriert von Landesregierung BW