Mit einer Bundesratsinitiative arbeitet der Staat daran, den Steuerrahmen für Start-ups zu verbessern. Ziel ist es, innovativen Unternehmen mehr finanziellen Spielraum zu geben.
Die Landesregierung will bessere steuerliche Bedingungen für Start-ups. Ziel einer entsprechenden Bundesratsinitiative des Finanzministeriums ist es, jungen, innovativen Unternehmen mit steuerrechtlichen Änderungen insbesondere in der Anfangsphase mehr finanziellen Spielraum zu geben. Das Kabinett hat nun beschlossen, am 12. Februar die Initiative „Förderung der Wirtschaft der Zukunft – Verbesserung des Steuerrahmens für Start-ups“ zu starten Bundesrat hereinbringen.
„Kluge Köpfe mit Erfindungsgeist und Risikobereitschaft gründen Start-ups. Sie müssen in der Lage sein, vor allem in den frühen Tagen zu investieren. Das Geld dafür fehlt oft, weil es normalerweise einige Jahre dauert, bis Gewinne erscheinen “, sagte Finanzminister Edith Sitzmann. „Genau hier wollen wir beginnen und ihnen mehr finanziellen Spielraum geben. Sie sollten unter anderem in der Lage sein, anfängliche Verluste steuerlich vollständig mit späteren Gewinnen zu verrechnen. Das wäre ein Schub für unsere Start-ups und damit für die Innovationskraft des Landes. „“
Verbesserung des Steuerrahmens
Wirtschaftsminister Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erklärte: „Bei der Pandemie müssen wir auch an die Wirtschaft von morgen denken. Denn junge, innovative Unternehmen, die neue Technologien, Produkte und Dienstleistungen entwickeln und vermarkten, sorgen auch für wirtschaftliche Dynamik. Ich bin froh, dass wir diese Initiative gemeinsam mit dem Finanzministerium auf den Weg gebracht haben. Um die Gründung und das Wachstum von Start-ups und anderen jungen, innovativen Unternehmen zu fördern, müssen wir den Steuerrahmen für diese Unternehmen dringend verbessern. „“
Die Bundesratsinitiative sieht vor allem Verbesserungen des sogenannten Verlustvortrags vor. Zum Beispiel sollten Start-ups in der Lage sein, ihre Verluste aus den ersten sechs Jahren nach ihrer Gründung gegen spätere Gewinne auszugleichen. Darüber hinaus sollte es für Risikokapitalgeber attraktiver werden, ihr Kapital nach Beendigung ihres Engagements in Start-ups zu reinvestieren: Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Anteilen an einem Start-up sollten steuerfrei auf die Anschaffungskosten von a übertragen werden neu erworbene Beteiligung an einer Start-up-Dose.
Die Initiative auf einen Blick
Mit der Initiative des Finanzministeriums will die Landesregierung weit über die Maßnahmen hinausgehen, die die Bundesregierung mit dem sogenannten Fund Location Act vorsieht. Änderungen für die Mitarbeiterbeteiligung sind geplant. Um sie attraktiver zu machen, soll der steuerfreie Höchstbetrag für die Beteiligung an Vermögenswerten von 360 Euro auf 720 Euro pro Jahr verdoppelt werden. Erträge aus der Übertragung von Vermögenswerten an der Gesellschaft sollten zunächst nicht besteuert werden. Die Besteuerung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt. Darüber hinaus soll die Mehrwertsteuerbefreiung für Verwaltungsdienstleistungen von Investmentfonds auf die Verwaltung von Risikokapitalfonds ausgedehnt werden. Dies sind wesentliche Investoren in Start-ups.
Der Verlustvortrag im Einkommensteuerrecht ist derzeit begrenzt. Zum Beispiel für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Start-up, die in den ersten sechs Jahren einen Jahresverlust von 500.000 Euro und im Folgejahr erstmals einen Gewinn von 2,5 Millionen Euro erzielte, können bisher nur Verluste Aufgrund der sogenannten Mindestbesteuerung können 1,9 Millionen Euro mit dem Gewinn verrechnet werden, der verbleibende Verlustvortrag von 1,1 Millionen Euro kann nur in weiteren Gewinnjahren im Rahmen der Mindestbesteuerung berücksichtigt werden. Das besondere Ziel der Initiative ist es sicherzustellen, dass Gewinne vollständig mit Verlusten verrechnet werden können. Darüber hinaus sollte der Verlustvortrag im Körperschaftsteuerrecht nach einem Aktionärswechsel verbessert werden.
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Inspiriert von Landesregierung BW