Nachbesserungen beim Vierten Bürokratieentlastungsgesetz gefordert: Wirtschaftsministerium setzt sich für weitere Erleichterungen ein
Das Wirtschaftsministerium hat sich im Bundesrat für Nachbesserungen beim Vierten Bürokratieentlastungsgesetz eingesetzt, um den Abbau überflüssiger Vorschriften voranzutreiben und damit zu mehr wirtschaftlicher Dynamik beizutragen. Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, brachte zahlreiche konkrete Vorschläge zur weiteren Entlastung von Unternehmen ein und betonte die Notwendigkeit, in Zeiten schwieriger wirtschaftlicher Lage substanzielle Maßnahmen umzusetzen.
Ein Schwerpunkt der Anträge liegt auf Erleichterungen im Arbeits- und Sozialrecht, wo Unternehmen mit komplexen Verfahren, ausufernden Dokumentationspflichten und wenig praxistauglichen Vorschriften konfrontiert sind. Die vorgebrachten Maßnahmen im Arbeitsrecht beinhalten Flexibilisierungen im Arbeitszeitrecht und die Vereinfachung der Anforderungen für kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, in allen Ressorts Dokumentations- und Berichtspflichten auf Streichpotential zu überprüfen. Maßnahmen mit branchenübergreifender Relevanz wurden ausgewählt, um möglichst viele Unternehmen zu entlasten. Die Entlastungsallianz für Baden-Württemberg, bestehend aus der Landesregierung, den Kommunalen Landesverbänden sowie Wirtschafts- und Bankenverbänden, hat mit konstruktiven Beiträgen zur weiteren Entlastung beigetragen.
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) der Bundesregierung sieht bereits Maßnahmen wie die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und die Förderung der Digitalisierung vor. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird der Bundesrat Stellung zum Gesetzentwurf nehmen.
Die Forderungen des Wirtschaftsministeriums könnten zu einer spürbaren Entlastung von Unternehmen führen und die wirtschaftliche Dynamik stärken. Durch den Abbau überflüssiger Vorschriften könnten Kosten gesenkt und die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Maßnahmen letztendlich umgesetzt werden und wie sich diese auf die Wirtschaft auswirken werden.