Landwirtschaftsminister Peter Hauk zeigt sich enttäuscht über die Verschiebung der Beratungen zum Gesetzentwurf zur Förderung des Tierschutzes in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Die Viehhalter im Land brauchen verlässliche Perspektiven und vereinfachte Verfahren für Investitionen in den Neu- und Umbau ihrer Ställe für mehr Tierwohl.
„Mit der Vertagung der Beratungen des Nordrhein-Westfalens im Bundesrat Tierschutzartikelgesetz bis zum erneuten Aufruf vergeht wertvolle Zeit, um die Tierhalter mit angepassten Rahmenbedingungen beim Auf- und Umbau ihrer Ställe für mehr Tierwohl zu unterstützen. Ich unterstütze die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, denn ohne verlässliche Perspektiven und vereinfachte Verfahren für Investitionen in die Tierhaltung wird der Strukturwandel in der Tierhaltung ungehindert voranschreiten. Bedauerlicherweise wurde die Konsultation eines wichtigen Gesetzgebungsprojekts durch die Mehrheit der grün geführten Landwirtschaftsministerien erneut durch eine Vertagung bis zu einem erneuten Aufruf verlangsamt“, sagte der Minister für Ernährung, ländliche Angelegenheiten und Verbraucherschutz. Peter HukBlick auf das jüngste Abstimmungsergebnis Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates.
Wichtig ist Minister Hauk das mit dem NRW-Gesetzesvorschlag verfolgte Ziel, Vereinfachungen im Bau-, Umwelt- und Immissionsschutzrecht zeitnah so zu gestalten, dass die notwendigen baulichen Maßnahmen für mehr Tierwohl auch von den Landwirten in der Praxis umgesetzt werden können die bereit sind zu investieren. Insbesondere sind Perspektiven, Vereinfachungen und Angebote für kleinere Tierhaltungsbetriebe notwendig, um die strukturellen Anpassungen ihrer Tierhaltung wirtschaftlich sinnvoll und zukunftsorientiert umzusetzen.
Zeitnahe Lösungen erforderlich
„Die neue Bundesregierung muss jetzt sofort mit der Arbeit beginnen und darauf aufbauen Ergebnisse der Borchert-Kommission und das Machbarkeitsstudie (PDF), fortsetzen. Als Grundlage für die Umstellung und Weiterentwicklung der Nutztierhaltung und deren Finanzierung sind zeitnah mit den Bundesländern gesetzlich festgelegte Kriterien für die einzelnen Tierarten und Haltungsstufen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zu entwickeln, das auch das staatliche Tierwohlsiegel beinhaltet. Die Betriebe stehen mit dem Rücken zur Wand und brauchen für mehr Tierwohl zeitnahe Lösungen und Klarheit über die Ausgestaltung der staatlichen Tierwohlkennzeichnung und vereinfachte Genehmigungsverfahren beim Stallbau“, so die Ministerin.
Trotz des Wunsches und Anspruchs, die landwirtschaftliche Nutztierhaltung weiterzuentwickeln, ist es an vielen Standorten noch immer sehr schwierig, mehr Tierwohl in den Ställen tatsächlich umzusetzen. Auch der Übergang von konventionell zu ökologische Tierhaltung scheitert teilweise an den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und Verfahren. Damit eine Umstellung der Nutztierhaltung gemeinsam mit den Landwirten in Deutschland erfolgreicher wird, müssen die Zielkonflikte zwischen den Anforderungen des Tierschutzes und den Anforderungen des Umwelt- und Baurechts identifiziert und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Der Schutz der Anwohner und der Umwelt ist zu berücksichtigen. Gleichzeitig ist es unabdingbar, dass sowohl die Landwirtschaft als auch die Genehmigungsbehörden Planungssicherheit haben, um diesen Weg rechtssicher gehen zu können. „Eine schnelle Anpassung des Baurechts und des Natur- und Immissionsschutzrechts ist dringend erforderlich“, betonte Minister Hauk.
„Für alle Tierarten sind unter Beteiligung der Bundesländer konkrete Empfehlungen für eine einheitliche Umsetzung der Anforderungen an die Tierarten zu machen Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) für eine besonders tierschutzgerechte Tierhaltung entwickelt werden. Das ist notwendig, damit auch die sogenannten Außenklimaställe und Laufhöfe gebaut werden können, die sich besonders eignen, um das Tierwohl in der Nutztierhaltung deutlich zu verbessern“, betonte Hauk.
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Inspiriert von Landesregierung BW