Baden-Württemberg und Bayern haben sich auf der Finanzministerkonferenz für die OECD-Steuerreform ausgesprochen. Gleichzeitig weisen die Länder aber auch auf die Herausforderungen bei der Umsetzung des Zwei-Säulen-Projekts der OECD hin.
Die Finanzminister der Länder unterstützen die sog Zwei-Säulen-Projekt (PDF) das Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Das haben sie mit einem Beschluss der Finanzministerkonferenz am 23. Juni 2022 deutlich gemacht. Das Zwei-Säulen-Projekt ist die globale Steuerreform. Ziel ist es, den Steuersenkungswettbewerb durch eine Mindestbesteuerung einzudämmen. Außerdem soll sie eine angemessene Verteilung der Gewinne internationaler Großkonzerne auf die Marktstaaten sicherstellen. Die Finanzminister der Länder weisen aber auch auf die großen Herausforderungen bei der Umsetzung hin.
Finanzminister Dr. Danyal Bayaz sagte: „Das Zwei-Säulen-Modell ist ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr internationaler Steuergerechtigkeit. Der globale Mindeststeuersatz macht aggressivem Steuerdumping einen Riegel vor. Auch große international tätige Konzerne müssen künftig einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der Gemeinschaft leisten. Ich hoffe, dass Ungarn seine Blockade aufgibt und wir schnell mit der nationalen Umsetzung beginnen können. Für den Vollzug sind die Länder zuständig. Eine enge Abstimmung zwischen Bund und Ländern ist daher notwendig, um offene Fragen frühzeitig zu klären und die großen Herausforderungen in der Umsetzung zu meistern. Diese enge Abstimmung haben wir heute von der Bundesregierung eingefordert.“
Bayerns Finanzminister Albert Furacker betonte: „Die Finanzminister unterstützen das Zwei-Säulen-Modell der OECD, teilen aber auch gemeinsame Anliegen. Sowohl zur geplanten Mindestbesteuerung als auch zur geplanten Neuverteilung der Besteuerungsrechte sind noch viele Fragen offen. Es braucht sinnvolle Vereinfachungsmöglichkeiten sowie angemessene und unbürokratische Übergangsregelungen. Eine stärkere Einbindung der Bundesländer ist künftig unabdingbar, denn sie müssen die neuen Regelungen umsetzen. Vor allem brauchen wir eine solide Folgenabschätzung. Auf jeden Fall darf es nicht passieren, dass die Länder und Kommunen durch die Neuregelung Steuerausfälle in ihren Haushalten hinnehmen müssen und damit zu Verlierern des Vorhabens werden.“
Große Herausforderung für die Steuerverwaltung
Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Umsetzung beider Säulen sowohl für die Steuerverwaltung als auch für die Unternehmen eine enorme Herausforderung darstellen wird. Kürzlich wurde eine politische Einigung zur europaweit einheitlichen Umsetzung der Mindestbesteuerung erzielt Ministerrat der Europäischen Union (EU) erneut fehlgeschlagen. Daher bleiben zahlreiche wichtige Punkte unklar. Dies haben die Minister heute in ihrem Beschluss an die Bundesregierung adressiert.
Im Oktober 2021 einigten sich 137 Staaten auf OECD-Ebene auf die Grundstruktur der künftigen internationalen Unternehmensbesteuerung. Dieser sieht für multinationale Unternehmen einen Mindeststeuersatz von 15 Prozent vor. Gleiches gilt für die Verteilung der Gewinne besonders großer internationaler Konzerne auf die Marktstaaten. Im Dezember 2021 hat die EU-Kommission eine weltweit wirksame Mindestbesteuerung innerhalb der EU erlassen Politikvorschlag eingereicht. Dieser Vorschlag konnte bisher aufgrund fehlender Zustimmung Ungarns nicht die notwendige Einstimmigkeit im EU-Ministerrat erreichen.
Inspiriert von Landesregierung BW