
Die zweimillionste Koronaimpfung wurde nun in Baden-Württemberg durchgeführt. Das Land wird sich zunächst weiterhin auf Personen über 70 und 80 Jahre konzentrieren. Über 60-Jährige können derzeit nur dann geimpft werden, wenn sie bestimmte bereits bestehende Krankheiten haben oder beruflich tätig sind.
Am 6. April wurde in Baden-Württemberg die zweimillionste Impfung gegen das Coronavirus durchgeführt. 1.421.665 Menschen im Land erhielten eine Erstimpfung, von denen 596.626 bereits zum zweiten Mal geimpft wurden. Am 1. April war zum ersten Mal genug Impfstoff verfügbar, um 40.000 Menschen an einem einzigen Tag in den Impfzentren und über die mobilen Impfungsteams zu impfen. Diese Woche beginnen die landesweiten Programme auch in Baden-Württemberg Impfungen in der Allgemeinmedizin.
Personen über 60 sind noch nicht generell zur Impfung berechtigt
„In Baden-Württemberg konzentrieren wir uns derzeit weiterhin auf Impfungen für Menschen über 70 und 80 Jahre. Über 60-Jährige sind derzeit im Allgemeinen nicht für Impfungen im Land berechtigt, sondern nur für bestimmte bereits bestehende Krankheiten oder wegen ihrer Arbeit „, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. „AstraZeneca ist weiterhin sehr gefragt. Dieser Impfstoff kann und wird in Baden-Württemberg insbesondere für Personen über 70 Jahre verwendet, die zur Impfung der ersten und zweiten Priorität berechtigt sind. Dies schließt Bürger ein, die nach dem Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums sind berechtigt, mit der höchsten oder hohen Priorität zu impfen. „“
Liste der Personengruppen, die zur Impfung berechtigt sind
In Baden-Württemberg haben nach dem jüngsten Beschluss der Konferenz der Gesundheitsminister derzeit nur Personen der ersten und zweiten Priorität Anspruch auf Impfung. Bürger finden eine auf der Website des Sozialministeriums Liste der Personengruppen, die derzeit für eine Impfung in Frage kommen. Menschen sind derzeit zur Impfung berechtigt, beispielsweise aufgrund ihrer Berufsgruppe, aufgrund früherer Krankheiten oder als Kontaktpersonen für pflegebedürftige Personen oder schwangere Frauen. Aufgrund ihres Alters können nur noch Personen über 70 Jahre geimpft werden. Durch die neue Empfehlung für AstraZeneca Diese besonders gefährdeten Personengruppen können jetzt schneller geimpft werden.
„Die Nachfrage nach Impfungen übersteigt derzeit weiterhin die Verfügbarkeit von Impfterminen. Deshalb konzentrieren wir uns auf Impfungen, wie von den Experten von vorgeschlagen Ständiger Impfausschuss empfohlen für die am stärksten gefährdeten. Die Zahlen machen jedoch deutlich, dass die Impfung gute Fortschritte macht “, schloss der Minister.
Ministerium für soziale Angelegenheiten und Integration: Informationen zur Corona-Impfung
Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg
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