Die Bundesregierung hat Baden-Württembergs Linie zur Nachwuchsförderung bestätigt. Damit sind Auffrischimpfungen auch für Jugendliche unter 18 Jahren möglich.
Am Mittwoch, 22.12.2021, hat die Bundesregierung gestern die baden-württembergische Linie zur Förderung junger Menschen unter 18 Jahren bestätigt. Nun ermöglicht die Bundesregierung auch Auffrischungsimpfungen für Jugendliche. Bisher hatte Baden-Württemberg die Auffrischimpfung von Jugendlichen in ärztlicher Verantwortung vor allem wegen offener Haftungsfragen nur positiv bewertet. Die Bundesregierung hat jetzt klargestellt, dass sie für Auffrischungsimpfungen für unter 18-Jährige haften wird. Demnach können nun auch mit staatlicher Unterstützung Jugendliche ab 12 Jahren in den Impfstellen eine Auffrischimpfung erhalten. Für Gruppen, die bereits eine Impfempfehlung (für die erste und zweite Impfung) hatten, übernimmt nun der Bund die Verantwortung für die Auffrischung, wie der Bundesgesundheitsminister mitteilte.
Gesundheitsminister Manne Lucha: „Ich freue mich, dass uns die Bundesregierung dafür grünes Licht gegeben hat. Nach ärztlicher Entscheidung können nun auch junge Menschen eine Auffrischimpfung erhalten. Dies wird durch die Grundzulassung des Impfstoffs durch die EMA abgedeckt. Angesichts der herannahenden Omikronenwelle ist dies ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Pandemie. „
Die niedergelassenen Ärzte sowie die Impfstellen und mobilen Impfteams in Baden-Württemberg sind auch heute noch informiert.
Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg
Mit unserer Messenger-Dienst Sie erhalten alle Änderungen und wichtige Informationen immer aktuell als Push-Nachricht auf Ihr Handy.
.
Inspiriert von Landesregierung BW