Das Personal in Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagesstätten kann bis zum Ende der Osterferien bis zu dreimal freiwillig getestet werden. Nach wie vor können die Tests auch ohne Symptome durchgeführt werden; Der Staat trägt die entstandenen Kosten.
Seit den Sommerferien hat das gesamte Personal der Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagesstätten Anspruch auf maximal vier Tests pro Person, ohne dass Symptome vorliegen. Die Landesregierung hat beschlossen, diese freiwillige Testoption um drei zusätzliche Testoptionen pro Person zu erweitern. Das Personal in Schulen, Kindertagesstätten und Kinderbetreuungseinrichtungen kann jetzt bis zum Ende der Osterferien am 11. April 2021 bis zu dreimal freiwillig getestet werden. Die Tests können mit einem PCR- oder Antigen-Test durchgeführt werden. Nach wie vor können sie ohne Symptome durchgeführt werden; Der Staat trägt die entstandenen Kosten.
Drei zusätzliche Testmöglichkeiten bis zum Ende der Osterferien
Bildungsminister Eisenmann hatte nachdrücklich dafür plädiert, diese freiwillige Testoption fortzusetzen: „Das Testangebot ist eine zentrale Komponente für den Gesundheits- und Infektionsschutz in Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagesstätten. Die freiwilligen Tests sollen auch die Sicherheit und das individuelle Sicherheitsgefühl der Lehrer erhöhen. Die Fortsetzung des Angebots ist mir daher sehr wichtig “, sagt Bildungsminister Dr. Susanne Eisenmann.
Tests im Falle einer COVID-19-Krankheit
Ein weiterer Bestandteil der staatlichen Teststrategie in Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagesstätten sind Tests, wenn eine COVID-19-Krankheit auftritt. Wenn ein Fall in einer Schule, einer Kindertagesstätte oder einer Kindertagesstätte auftritt, können Kontaktpersonen, die betreut werden oder dort arbeiten, auf SARS-CoV-2 getestet werden. Zu diesem Zweck sollten Antigen-Schnelltests verwendet werden, um das schnellstmögliche Ergebnis zu erzielen. Die Namen der Personen, denen ein Test angeboten wird, werden von den zuständigen Gesundheitsbehörden in Abstimmung mit der Schulleitung oder dem Facility Management / den Anbietern festgelegt. Zukünftig werden auch lokale Apotheken als zusätzliche Kontaktstellen für die Tests aufgenommen, um die Testkapazitäten für Schulen und Kindertagesstätten nachhaltig zu erweitern.
Das Kulturministerium informierte heute die Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagesstätten über die Erweiterung der Testmöglichkeiten. Darüber hinaus waren Schulen und Institutionen eins Aktionsrichtlinien des Sozialministeriums zur Verwaltung von Kontaktpersonen und zur Behandlung von SARS-CoV-2-positiven Fällen (PDF) übertragen. Diese Handlungsrichtlinie soll den Gesundheitsbehörden in Fällen von Schulen und Kindertagesstätten ein einheitliches Verfahren gewährleisten und den Schulverwaltern oder den Managern und Anbietern von Kindertagesstätten sowie der Kindertagesstätte zur Verfügung stellen Arbeitnehmer mit Informationen zu den Verfahren der zuständigen Behörden.
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