Soziales

Auffrischungsimpfungen in Baden-Württemberg ab 1. September möglich

Ab dem 1. September sind in Baden-Württemberg Auffrischimpfungen gegen das Coronavirus möglich. Damit soll sichergestellt werden, dass besonders gefährdete Personen, die vor mindestens sechs Monaten eine Zweitimpfung erhalten haben, weiterhin einen optimalen Impfschutz haben.

Demnach Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz Auffrischungsimpfungen sind in Baden-Württemberg ab dem 1. September möglich. Dies gilt für Personen über 80 Jahre, Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Integrationshilfe oder sonstigen Einrichtungen mit gefährdeten Gruppen oder dort leben, Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, behandelt, gepflegt oder betreut werden und Menschen mit angeborener oder erworbener Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie. Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich ein drittes Mal bei der Impfstelle, Ihrem Hausarzt oder dem Betriebsarzt impfen lassen.

Personen, die nur Vektorvirus-Impfstoffe von AstraZeneca oder den Einzelimpfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben, können unabhängig von ihrem Alter oder anderen medizinischen Gründen auch eine Auffrischimpfung erhalten. Eine Auffrischimpfung wird derzeit generell nicht empfohlen für Beschäftigte wie Pflegekräfte, die in den oben genannten Einrichtungen, ambulanten Pflege- oder Betreuungsdiensten oder in medizinischen Einrichtungen mit gefährdeten Gruppen (zB Onkologie oder Transplantationsmedizin) tätig sind. Dies ist jedoch auch ab dem 1. September möglich, wenn Sie dies wünschen und eine entsprechende ärztliche Beratung erhalten haben. Jedenfalls wird die Auffrischimpfung für alle Gruppen nur dann gegeben, wenn die zweite Impfung (bzw. bei Johnson & Johnson bzw. bei Genesenen die Einzelimpfung) mindestens sechs Monate zurückliegt.

Optimaler Impfschutz für gefährdete Personen

„Mit dem Start der Auffrischimpfung ab dem 1. September stellen wir sicher, dass besonders gefährdete Personen, die vor mindestens einem halben Jahr eine Zweitimpfung erhalten haben, weiterhin einen optimalen Impfschutz haben. Mit der Erfahrung und den Fähigkeiten von Bezirksimpfungsstellen (PDF) auch die Auffrischungsimpfungen im September fördern wir schnell und gezielt. Mobile Impfteams bringen die Impfungen mit der gewohnten Erfahrung direkt in die Häuser und Einrichtungen. Anders als zu Beginn der Impfkampagne steht ausreichend Impfstoff zur Verfügung. Eine Auffrischungsimpfung ist vielerorts im Land problemlos möglich“, so Gesundheitsministerin Manne Lucha.

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Auffrischimpfungen werden nur mit den mRNA-Impfstoffen von Biontech / Pfizer und Moderne durchgeführt. Wurde die Erstimpfung bereits mit einem mRNA-Impfstoff durchgeführt, sollte die Auffrischimpfung mit dem mRNA-Impfstoff desselben Herstellers durchgeführt werden. Auch Leute, die ein Kreuzimpfung mit AstraZeneca und einem mRNA-Impfstoff sollten den mRNA-Impfstoff vom gleichen Hersteller als Auffrischungsimpfung erhalten. Als Beispiel: Eine Person benutzte anfangs AstraZeneca 1. geimpft und 2. geimpft mit Biontech / Pfizer, die Auffrischimpfung wird ebenfalls mit Biontech / Pfizer durchgeführt. Eine Person, die die erste und zweite Impfung mit dem Impfstoff von Moderna erhalten hat, erhält auch eine Auffrischimpfung mit diesem Impfstoff. Personen, die bisher nur die Vektorimpfstoffe von AstraZeneca verwendet haben oder Johnson und Johnson Geimpfte können den Impfstoff von Biontech / Pfizer oder von Moderna für die Auffrischimpfung erhalten. Für die Auffrischungsdosis ist eine Einzeldosis ausreichend.

Auffrischungsimpfungen überall möglich

Auffrischimpfungen können überall dort durchgeführt werden, wo Impfungen durchgeführt werden. Personen, die einer der genannten Gruppen angehören, können die Auffrischungsimpfung in der Impfstelle, nach Terminvereinbarung beim Hausarzt oder beim Betriebsarzt durchführen lassen. Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, können die Impfung im Rahmen eines Hausbesuchs von ihrem Hausarzt erhalten.

Bei denen, die im ganzen Land stattfinden Impfaktionen vor Ort Ab dem 1. September werden neben der ersten und zweiten Impfung auch Auffrischungsimpfungen durchgeführt. Informationen zu den Öffnungszeiten der Impfstellen sowie den Impfaktionen vor Ort und den angebotenen Impfstoffen finden Sie auf der Website der Impfaktion #Bleib aufBW. Wenn Sie Ihre Auffrischimpfung mit offenem Impfangebot ohne Termin in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie sich vorab beim jeweiligen Impftermin vor Ort erkundigen, ob der für die Grundimmunisierung verwendete mRNA-Impfstoff angeboten wird.

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Wenn Sie sich lieber nach Vereinbarung impfen lassen möchten, um beispielsweise Wartezeiten zu vermeiden, können Sie trotzdem anrufen 116 117 einen Termin in der Impfstelle vereinbaren. Da bei der Online-Buchung über den Impfterminservice kv.digital eine Auswahl des Impfstoffes nicht möglich ist, können Termine für die Auffrischungsimpfungen in den Impfstellen nur telefonisch gebucht werden. Hausärzte geben auch Auffrischungsimpfungen, Termine können direkt in der Praxis vereinbart werden.

Für die Auffrischimpfung ist der Nachweis der ersten und zweiten Impfung in Form eines gelben Impfpasses, eines digitalen Impfpasses oder eines Ersatzimpfausweises, eines Lichtbildausweises und bei Personen mit Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie erforderlich , ein entsprechendes ärztliches Attest und frühere ärztliche Gutachten oder ein Arztbrief. Beschäftigte der oben genannten Einrichtungen müssen eine formlose Bescheinigung ihres Arbeitgebers mitbringen, aus der hervorgeht, dass sie nach einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus in regelmäßigem Kontakt mit Personen stehen, die ein sehr hohes oder hohes Risiko für eine schwere oder tödliche Erkrankung haben. Eine förmliche nationale Uniformbescheinigung wie zu Beginn der Impfkampagne ist nicht erforderlich.

Heime und Einrichtungen werden bei Bedarf von mobilen Impfteams angesprochen

Pflegeheime, Eingliederungshilfeeinrichtungen und andere Einrichtungen mit gefährdeten Gruppen, wie z ; die entsprechenden Vorbereitungen für die Impfstellen haben bereits begonnen. Zu diesem Zweck können sich Heime und Einrichtungen direkt an die Kreisimpfstellen wenden, sofern die Impfungen dort nicht von einem betreuenden Hausarzt durchgeführt werden. Neben den 18 ständigen mobilen Impfteams können auch alle Impfstellen im September mobile Impfteams aufbauen und wie bisher die Fahrzeuge des Landes nutzen. Mitarbeiter der Einrichtungen, die trotz fehlender Empfehlung nach ärztlicher Beratung eine Auffrischimpfung wünschen, können durch das mobile Impfteam geimpft werden. Dies gilt auch ganz einfach für Erstimpfungen, wenn einzelne Mitarbeiter diese noch nicht hatten.

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Die ab September stattfindenden Auffrischungsimpfungen sind ein Angebot, um einen optimalen Impfschutz für die genannten gefährdeten Personen zu gewährleisten. Voraussetzung ist, dass die zweite Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Umgekehrt bedeutet ein längeres Intervall zwischen Zweit- und Auffrischimpfung nicht, dass der Impfschutz in dieser Zeit nachlässt.

Impfaktion #dranbleibenBW

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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