Tierschutzorganisationen erfüllen eine wichtige Aufgabe, indem sie verlorene und verlassene Tiere in ihren Tierheimen betreuen und unterbringen. Die Landesregierung ist ein verlässlicher Partner für die Verbände und ihre vielen freiwilligen Helfer. Anträge auf Finanzierung von Tierheimen sind bis zum 30. November 2020 möglich.
„Die finanzielle Situation vieler Tierschutzverbände ist immer noch angespannt, vielen fehlt das Geld für Investitionen. Wir wollen trotzdem Corona-Krise Unterstützung von Kommunen und Tierschutzverbänden bei dringend benötigten Renovierungs- oder Neubaumaßnahmen. Daher können Anträge auf Finanzierung von Tierheimen bis zum 30. November 2020 erneut bei den zuständigen Regionalräten eingereicht werden „, sagte der Minister für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz. Peter Hauk.
Vorbildliches Engagement der Tierschutzverbände
„Das vorbildliche Engagement unserer Tierschutzverbände mit ihren zahlreichen freiwilligen Helfern vor Ort ist für uns unverzichtbar. Sie leisten wertvolle Arbeit, sei es bei der Unterbringung gefundener und streunender Tiere in Tierheimen, bei der Beratung von Tierbesitzern oder in Tierschutzfällen. Wir wollen sie daher natürlich weiterhin bei der Erfüllung dieser vielfältigen und wichtigen Aufgaben unterstützen „, erklärte der Minister.
Der Staat stellt jedes Jahr Mittel für die Finanzierung von Tierheimen bereit. Das Ministerium für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz unterstützt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben auf Projektbasis bis zu einem Höchstbetrag von 150.000 Euro pro Projekt. Die Bezirke, die Gemeinden oder ihre Verbände müssen mindestens 30 Prozent zu den förderfähigen Ausgaben beitragen. Für Tierheime, die von der Corona-Krise betroffen sind, wurde in diesem Jahr Soforthilfe aus Mitteln des Tierheimzuschusses bereitgestellt. Nach Abschluss des Nothilfeverfahrens ist die Finanzierung von Bau- und Investitionsprojekten im Rahmen der Tierheimfinanzierung nun wieder möglich.
Bewerbung bis 30. November
Die Kontaktperson für den Tierheimbetreiber ist die örtliche Gemeinde oder der Bezirk. Gemeinden oder Bezirke wenden sich bitte an den zuständigen Regionalrat. Der Antrag der Gemeinde oder des Landkreises muss bis zum 30. November 2020 beim zuständigen Regionalrat eingereicht werden.
Ministerium für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz: Förderung von Tierheimen
Ministerium für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz: Tierschutz
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