
Das Robert Koch-Institut hat seine Empfehlungen zur Kontaktverfolgung angepasst. Baden-Württemberg setzt dies in der Corona-Verordnung Trennung um. Die neuen Regelungen fokussieren die Arbeit der Gesundheitsbehörden auf wesentliche Kernbereiche.
Das Robert Koch-Institut hat vor wenigen Tagen seine Pforten geöffnet Empfehlungen zur Kontaktverfolgung bei Corona-Infektionen angepasst. Baden-Württemberg ist jetzt die Empfehlungen im Trennung durch Corona-Verordnung realisieren. Darüber hinaus gilt künftig ein neues bundesweites Konzept zur Kontaktpersonenverfolgung. Dies ermöglicht den Gesundheitsbehörden, Prioritäten zu setzen und ihre Kräfte zu bündeln.
„Wir setzen in bestimmten Bereichen auf mehr Tests und weniger Quarantäne. Darüber hinaus fokussieren wir unsere Bemühungen, weiterhin gefährdete Gruppen zu schützen und Infektionsketten in sensiblen Bereichen zu unterbrechen“, sagte der Leiter des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration, Dr. Uwe Lahl, am Freitag, 17.09.2021 in Stuttgart.
RKI-Empfehlungen werden umgesetzt
Die neue Verordnung wird einige Änderungen beinhalten. An den Schulen werden bei Auftreten eines Corona-Falls an den folgenden fünf Schultagen alle Mitschülerinnen und Mitschüler getestet – an allen Schularten, also auch an Grundschulen. Dies gewährleistet eine schnellere Erkennung möglicher Folgeinfektionen.
Die Dauer der Quarantäne für Haushaltsmitglieder und enge Kontaktpersonen wird in der Regel auf zehn Tage verkürzt. Enge Kontaktpersonen können sich bereits ab dem fünften Tag mit einem negativen PCR-Test oder ab dem siebten Tag mit einem negativen Antigen-Schnelltest aus der Quarantäne heraus testen. Die Isolation gilt als beendet, wenn das negative Testergebnis vorliegt. Die Untersuchungsergebnisse müssen den zuständigen Behörden nicht vorgelegt werden, müssen aber bei Kontrollen innerhalb von zehn Tagen vorgelegt werden. Der Chef des Gesundheitsministeriums stellt klar: „Wer sich selbst getestet hat, muss damit rechnen, dass er bei einer Inspektion nachweisen muss, dass er früher aus der Isolation durfte.“
Fokus auf Kontaktpersonenverfolgung
Das neu überarbeitete, bundesweite Konzept zur Kontaktpersonenverfolgung hat Auswirkungen auf die Arbeit der Gesundheitsämter. Im Umgang mit dem Infektionsgeschehen ist eine umfassende Nachverfolgung von Kontaktpersonen durch die Gesundheitsbehörden bislang von zentraler Bedeutung, um die Pandemie einzudämmen und die Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Durch die Öffnungsschritte haben Corona-Infizierte deutlich mehr Kontakte, was einen erhöhten Ermittlungsaufwand für die Gesundheitsbehörden bedeutet. Immer mehr der identifizierten Kontaktpersonen sind geimpft oder genesen und unterliegen nicht mehr der Quarantänepflicht. Amtschef Uwe Lahl erklärt: „Die Gesundheitsämter leisten hervorragende Arbeit. Wir fokussieren uns nun gezielt auf Ausbrüche, den Schutz gefährdeter Personengruppen und Orte mit hoher Übertragungswahrscheinlichkeit. „
Nicht geimpfte Haushaltskontakte müssen immer in Quarantäne, da durch den engen Kontakt und die hohe Übertragbarkeit der Delta-Variante innerhalb eines Haushalts ein hohes Übertragungsrisiko besteht. Ansonsten konzentrieren sich die Gesundheitsbehörden auf eine fokussierte Verfolgung ausstehender Ereignisse, den Schutz gefährdeter Personengruppen und die Untersuchung von Fällen. Nur so kann eine Überlastung der Gesundheitsbehörden vermieden werden.
Amtschef Uwe Lahl resümiert: „Die neuen Regelungen verkürzen die Trennungszeit von Kontaktpersonen und fokussieren die wichtige Arbeit der Gesundheitsämter auf wesentliche Kernbereiche. Auch hier gilt: Je mehr Menschen geimpft werden, desto mehr können wir uns auf den Schutz gefährdeter Gruppen konzentrieren. „
Mehr Geld für die Gesundheitsbehörden
Gerade im Bereich der Kontaktpersonenverfolgung benötigen die Gesundheitsämter der Stadt und der Landkreise noch zusätzliche Zeitarbeitskräfte. Das Land beabsichtigt daher, die hierfür bisher bewilligten Mittel von 25,3 Millionen Euro bundesweit aufzustocken und den Gesundheitsämtern bis März 2022 insgesamt rund 27 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Auch die Gesundheitsämter im ärztlichen Dienst sollen gestärkt werden durch Verlängerung der Leiharbeitsförderung bis Ende März 2022. Dafür stehen bereits 15,3 Millionen Euro zur Verfügung. Das Kabinett hat in der vergangenen Woche diesen Unterstützungsmaßnahmen zugestimmt.
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Inspiriert von Landesregierung BW