Soziales

Angepasste Quarantäne- und Isolationsregeln

Auch Baden-Württemberg ändert die Isolations- und Quarantäneregeln im Land. Künftig soll die Isolation für positiv Getestete grundsätzlich nur noch fünf Tage betragen. Die Quarantäne für enge Kontakte und Haushaltsmitglieder entfällt vollständig.

Nachdem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Montag, 2. Mai 2022, die neue Trennungsempfehlungen des Robert-Koch-Instituts vorgestellt, ändert auch Baden-Württemberg die Isolations- und Quarantäneregeln im Land. Die entsprechende Trennung nach Corona-Verordnung tritt am Dienstag, 3. Mai 2022, in Kraft. Die Isolation für positiv auf Corona getestete Personen beträgt künftig grundsätzlich nur noch fünf Tage. Die Quarantäne für enge Kontakte und Haushaltsmitglieder entfällt vollständig.

„Die Infektionen mit der omicron-Variante verlaufen bei den meisten Betroffenen immer noch weniger schwer, auch die Situation in den Krankenhäusern hat sich nicht verschlechtert“, sagte der Gesundheitsminister Mann Luca. „Nach derzeitigem Stand rechnen wir daher weiterhin mit einem langsamen, aber kontinuierlichen Rückgang der Infektionen. Es besteht die Hoffnung, dass wir in den Frühjahrs- und Sommermonaten mit weniger Einschränkungen durch das Virus konfrontiert werden. Aber ich möchte heute klarstellen: Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei.“

Fortgesetzte Isolationspflicht nach positivem Testergebnis

Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind nach wie vor behördlich verpflichtet, sich unverzüglich in Isolation zu begeben. Die Isolation endet nach fünf Tagen, wenn die Betroffenen seit mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (z. B. Husten oder Fieber) aufweisen. Treten weiterhin Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann wie bisher spätestens nach zehn Tagen. Ein negativer Test ist nicht mehr notwendig, um die Isolation zu beenden. Nach wie vor gilt: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben. Für Personen, die vor dem 03.05.2022 in Isolation waren, gelten die Regelungen ebenfalls ab Dienstag, 03.05.2022.

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Für Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich gilt: Nach der Isolation dürfen Sie erst nach einem negativen Corona-Test wieder arbeiten.

Keine Quarantäne mehr für Kontakte und Haushaltsmitglieder

Für Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige gilt die Quarantänepflicht – unabhängig vom Impfstatus – künftig nicht mehr. Für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person wird empfohlen, den Kontakt zu anderen Personen zu reduzieren. Außerdem sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen zu beachten. Dazu gehört das Tragen einer medizinischen Maske sowie die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Auch die Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen und Haushaltsmitglieder, die vor dem 3. Mai isoliert wurden, entfällt ab Dienstag, 3. Mai 2022, wenn die neue Regelung in Kraft tritt.

„Bis heute weiß keiner von uns, wie sich das Infektionsgeschehen im Herbst und Winter entwickelt. Fest steht aber nach wie vor, dass eine Impfung der beste Schutz vor dem Virus ist. Auch wegen der Impfungen ist es uns gelungen, die Situation auf den Intensivstationen in der Omicron-Welle unter Kontrolle zu halten. Dafür möchte ich allen Menschen, die sich impfen ließen, aufrichtig danken“, schloss Minister Lucha.

Trennung nach Corona-Verordnung

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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