Soziales

Angebote der Kinder- und Jugendarbeit bleiben im Alarmzustand möglich

Die Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendsozialarbeit sollen weiterhin in der Alarmphase stattfinden. Daher gilt auf dieser Ebene bei Angeboten mit Übernachtungen zu Hause die Maskenpflicht auch für geimpfte, genesene und getestete Personen.

Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit sind für Kinder und Jugendliche unverzichtbar. Deshalb sollen sie während der Alarmstufe in Baden-Württemberg möglich bleiben. Das teilte der Gesundheitsminister mit Manne Lucha anlässlich Inkrafttreten der Warnstufe mit.

Freiheit schaffen auch unter Pandemiebedingungen

„Kinder und Jugendliche mussten in der Vergangenheit viele Einschränkungen hinnehmen. Ihnen auch unter schwierigen Pandemiebedingungen den nötigen Freiraum zu geben, ist eine der dringlichsten Forderungen, die sie an die Politik gestellt haben. Gleichzeitig haben die Träger die Kinder- und Jugendarbeit ebenso wie Jugendsozialarbeit Bewiesen große Verantwortung bei der Gestaltung ihrer Angebote. Jetzt ist also nicht die Zeit, ihnen neue Hürden aufzuerlegen“, sagte Lucha am Mittwoch in Stuttgart.

Gleichzeitig gilt es bei den Angeboten große Vorsicht walten zu lassen, weshalb alle am Angebot Beteiligten, unabhängig von ihrem Status geimpft, genesen oder getestet, während des Angebots eine Maske tragen müssen.

Masken- und Hygieneregeln sowie Prüfvorschriften beachten

In der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit reicht der Antigentest noch aus. Im Rahmen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gilt in der aktuellen Situation insbesondere für Geimpfte und Genesende: „Masken- und Hygieneregeln einhalten und besonders konsequent einhalten, bei Symptomen Corona-Test machen und Kontakte reduzieren bis das Ergebnis andere Menschen “, fährt Lucha fort.

Bei den Anbietern der Angebote ist besonders darauf zu achten, dass im Rahmen eines Angebots durchgeführte und überwachte Tests nicht für andere Tätigkeiten während der Planung und Durchführung eingereicht werden können. Wer beispielsweise einen Museums- oder Freizeitparkbesuch plant oder mit dem Reisebus vom und zum Flughafen anreist, muss im Vorfeld klären, dass alle Beteiligten nach der Veranstaltung darum gebeten werden Corona-Verordnung den erforderlichen Nachweis durch Antigen- oder PCR-Test erbringen können.

Siehe auch  Aiden Aslin über das Leben im russischen Gefängnis: „Er sagte, er hätte mich erstochen. Ich bin gerade in den Überlebensmodus gegangen.

Ausnahmen von den 2G-Vorschriften

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schwangere und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sind von der PCR-Pflicht und den 2G-Beschränkungen (Genesen, Geimpft) grundsätzlich ausgenommen. Hierfür reicht in der Regel ein Antigen-Schnelltest aus. Stattdessen erhalten nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler gegen Vorlage ihres Studierendenausweises oder eines geeigneten Nachweises über den Studierendenstatus Zutritt.

Corona-Verordnung bietet Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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