Zukünftig werden die Gesundheitsbehörden nicht mehr routinemäßig Kontakt zu Personen aufnehmen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Die behördlich kontrollierte Trennungspflicht gilt jedoch weiterhin. Das bedeutet, dass Ressourcen stärker gebündelt werden, um gefährdete Gruppen zu schützen.
das Gesundheitsbehörden In Baden-Württemberg liegt der Fokus künftig noch stärker auf größeren Ausbrüchen und dem Schutz gefährdeter Gruppen, etwa in Alten- und Pflegeheimen. Das bedeutet, dass Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, von nun an nicht mehr routinemäßig von den Gesundheitsbehörden kontaktiert werden. Gleiches gilt aber auch für sie Trennungspflichtdie immer noch von den Behörden kontrolliert wird.
Weiterhin Kontrolle durch die örtlichen Polizeibehörden
„Vorrangiges Ziel ist es, Ausbrüche einzudämmen und den Schutz gefährdeter Personengruppen zu gewährleisten“, sagte der Chef des SozialministeriumsProf. Dr. Uwe Lahl. „Die Identifizierung von Fällen und Kontaktpersonen muss daher dort gewährleistet sein, wo Menschen besonders gefährdet sind, etwa in Alten- und Pflegeeinrichtungen.“
Mit Blick auf die Belastung der Gesundheitsbehörden, die neben dem Infektionsschutz weitere Aufgaben haben, ist diese Fokussierung im Fall- und Ansprechpartnermanagement notwendig. Dies bedeutet, dass – mit Ausnahme größerer Ausbruchssituationen und Infektionsvorfälle in gefährdeten Gruppen – positiv getestete Personen und enge Kontaktpersonen nicht mehr routinemäßig von den Gesundheitsbehörden kontaktiert werden. „Die Verpflichtung zur Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt bestehen, es gibt jedoch weiterhin eine Kontrolle durch die örtlichen Polizeibehörden. Wichtig ist auch die Einhaltung der AHA+L-Regeln (Abstand, Hygieneregeln, Alltag mit Maske und Beatmung)“, betont Büroleiter Lahl abschließend.
Empfehlungen und gesetzliche Regelungen
- Menschen mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollten sich auf eine Coronavirus-Infektion testen lassen. Da derzeit ebenso viele andere Erreger im Umlauf sind, kommen auch andere Ursachen in Betracht. Kostenlose Testmöglichkeiten für Menschen mit Corona-Symptomen gibt es abKassenärztliche Vereinigung finden.
- Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest oder PCR-Test müssen zu Hause isoliert werden. Diese beträgt in der Regel 14 Tage. Informationen finden Sie im Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Corona-Verordnung Segregation oder bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Wer keine Symptome hat und geimpft ist, kann sich nach fünf Tagen kostenlos mit einem PCR-Test testen und bei negativem Ergebnis die Sekretion stoppen.
- Ungeimpfte Haushaltsmitglieder von positiv getesteten Personen müssen ebenfalls zehn Tage in Isolation bleiben. Dies kann vorzeitig beendet werden
- bei einem negativen PCR-Test ab dem 5. Tag der Isolierung ist bei regelmäßig getesteten Schul- und Kita-Kindern ein Antigen-Schnelltest ausreichend,
- durch einen negativen Antigen-Schnelltest ab dem 7. Tag der Sekretion.
- Personen, die Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, sollten ihren Kontakt so weit wie möglich reduzieren und beim Auftreten von Symptomen ärztlichen Rat einholen und sich testen lassen.
- Einrichtungen, in denen schutzbedürftige Menschen betreut werden, sollten sich beim Auftreten von Corona-Fällen an das zuständige Gesundheitsamt wenden.
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