Ländlicher Raum

Steigende Waldbrandgefahr

Minister Peter Hauk hat am langen Wochenende vor der zunehmenden Waldbrandgefahr gewarnt. Mitgebrachte Grills sind tabu, im Wald ist das Rauchen verboten. Außerdem appelliert Hauk, Reste nicht in den Wald zu werfen.

„Unser Wald mit seinen Tieren und Pflanzen ist ein besonderer Lebensraum, den wir nur gemeinsam erhalten können. Damit das gut funktioniert, solltest du beim nächsten Waldbesuch ein paar Verhaltensregeln beachten. Die für die kommenden Tage angekündigten hochsommerlichen Temperaturen lassen die Waldbrandgefahr im Land am langen Wochenende noch einmal deutlich steigen. Wer in den nächsten Tagen den Wald zur Abkühlung und Entspannung aufsucht, sollte nur ausgewiesene Grillplätze nutzen. Offenes Feuer und Rauchen sind im Wald tabu. Mit Blick auf Afrikanische Schweinepest (ASF) Es wird dringend dazu aufgerufen, Speisereste auf keinen Fall in die Natur oder in den Wald zu werfen. Wir alle tragen eine besondere Verantwortung, die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern und Waldbrände zu verhindern“, sagte der Minister für Ernährung, ländliche Angelegenheiten und Verbraucherschutz. Peter Hukam 15. Juni 2022.

Eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe, ein außer Kontrolle geratenes Grillfeuer oder ein herumliegendes Glas können verheerende Folgen haben. Ausgetrocknete Bodenvegetation oder Reisig in den Wäldern können schnell Feuer fangen. Funkenflug ist besonders gefährlich und macht offenes Feuer in der freien Natur zu einem unkalkulierbaren Risiko. Aus diesem Grund gilt im Wald von Anfang März bis Ende Oktober ein generelles Rauchverbot und das Grillen ist nur an ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt. Heiße Teile an Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor können auch Brände verursachen, wenn sie im Unterholz oder auf Gras geparkt werden.

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Entsorgen Sie keine Essensreste in der Natur

Gerade vor dem Hintergrund der vorbeugenden Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest wies Hauk noch einmal nachdrücklich darauf hin, dass Speisereste nicht in der Natur entsorgt werden dürfen. „Keinesfalls sollte man die Reste aufs Land werfen. Die Afrikanische Schweinepest kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt durch Menschen, Gegenstände oder Fleischprodukte übertragen werden. Wir alle tragen eine besondere Verantwortung, die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest gerade in den anstehenden Ferientagen zu verhindern“, betonte Minister Hauk.

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass Abfälle, die bei Freizeitaktivitäten im Wald anfallen, fachgerecht entsorgt werden, damit weder die Waldbewohner noch Waldboden, Pflanzen und Wasser Schaden nehmen. „Bei mehr als zwei Millionen Waldbesuchern täglich sind wir auf das besonnene Handeln jedes Einzelnen angewiesen, um die wunderbare Waldgemeinschaft zu erhalten“, sagte Hauk.

Regeln für den Besuch des Waldes

Minister Peter Hauk bittet alle Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein generelles Rauchverbot.
  • Feuermachen ist nur an den offiziellen, fest installierten Feuerstellen in den Grillbereichen gestattet. Je nach Situation vor Ort können die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald komplett verbieten. Diese Sperrungen sind zu beachten.
  • Das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grills ist nicht gestattet.
  • Offene Feuer außerhalb des Waldes müssen mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Auch an den zugelassenen Orten muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden.
  • Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor nicht im Gestrüpp oder Gras abstellen, da heiße Teile wie Katalysator oder Auspuff diese entzünden können.
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Was tun, wenn ein Feuer ausgebrochen ist?

Laut Hauk ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und sich selbst, andere Menschen oder Haustiere nicht zu gefährden. Wählen Sie 112 und informieren Sie die Leitstelle über folgende Punkte.

  1. Wo es brennt? – Genauer Standort, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausdehnung
  2. was brennt – Bodenvegetation oder Baumwipfel
  3. Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
  4. Von wo aus melden Sie das Feuer? – Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, auf Einsatzkräfte warten, damit diese ggf. zum Brandort gebracht werden können.

Offizielle Rettungsstellen im Wald, an denen Sie sich bei Unfällen oder Waldbränden orientieren können, finden Sie zum Beispiel in der kostenlosen Handy-App „Hilfe im Wald“.

Mit Blick auf das Thermometer und die anhaltende Hitze geht die Stadt Stuttgart auf Nummer sicher und sperrt die öffentlichen Grillplätze. „Die Waldbrandgefahr in Stuttgart ist innerhalb kurzer Zeit stark gestiegen“, teilte das Rathaus am Mittwoch mit. In den kommenden Tagen wird die sogenannte Waldbrandstufe 4 erwartet, was „hohes Risiko“ bedeutet. Die Grillplätze würden wieder öffnen, sobald das Wetter es zulässt.

Deutscher Wetterdienst: Waldbrandrisikoindex

Ministerium für Ernährung, ländliche Angelegenheiten und Verbraucherschutz: Wald- und Naturerlebnis

Ministerium für Ernährung, ländliche Angelegenheiten und Verbraucherschutz: Das Blatt wenden – Gemeinsam für die Zukunft unserer Wälder

Ministerium für Ernährung, ländliche Angelegenheiten und Verbraucherschutz: Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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