Die Landesregierung hat den Tilgungszuschuss Corona III für Unternehmen und Selbständige in stark betroffenen Dienstleistungsbranchen wie dem Schausteller- und Marktgewerbe, der Veranstaltungs- und Veranstaltungswirtschaft und weiteren von der Corona-Krise betroffenen Branchen bis zum 30.06.2022 verlängert.
Die Landesregierung verlängert den Förderzeitraum für das Corona-Rückzahlungszuschussprogramm bis zum 30. Juni 2022. Das hat der Ministerrat beschlossen. „Die Umsatzeinbußen der vergangenen zwei Jahre sind in den Dienstleistungsbranchen nicht aufzuholen. Das unterscheidet sie von anderen Branchen und führt dazu, dass die fehlenden Einnahmen in Verbindung mit den laufenden Grundkosten wie den Tilgungsraten für Kreditverpflichtungen für viele Unternehmen existenzbedrohend werden können“, erklärte der Wirtschaftsminister Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Mit dem Tilgungszuschuss helfen wir Unternehmen und Selbständigen in stark angeschlagenen Dienstleistungsbranchen wie dem Schausteller- und Marktgewerbe, der Veranstaltungs- und Eventbranche, Taxi- und Mietwagenunternehmen oder Sport-, Unterhaltungs- und Freizeitunternehmen bei der Abwicklung der Rückzahlung Raten.“ Der Förderzeitraum endete ursprünglich am 31. März 2022.
„Bisher haben Unternehmen fast 2.800 Anträge auf den Corona-Rückzahlungszuschuss bei den Industrie- und Handelskammern gestellt“, fasst Wolfgang Grenke, Präsident der baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (BWIHK), die Zwischenbilanz der Förderprogramm „Corona-Rückzahlungszuschuss“. „Auch die Industrie- und Handelskammern werden mit ihrer wirtschaftswissenschaftlichen Expertise, ihren Erfahrungen aus vergangenen Förderperioden und aufgrund ihrer Nähe zu Unternehmen in den Regionen die Umsetzung des Tilgungszuschusses Corona III in Baden-Württemberg zügig vorantreiben.“
Betroffene Unternehmen wurden bereits mit über 22 Millionen Euro unterstützt
Seit Sommer 2020 werden Unternehmen und Selbstständige in stark betroffenen Dienstleistungsbranchen mit den Tilgungszuschussprogrammen Corona I und II mit über 22 Millionen Euro unterstützt.
Die Vorstandsvorsitzende der L-Bank, Edith Weymayr, erklärte: „Die Unternehmen in den betroffenen Branchen werden durch die Tilgungsraten ihrer Kredite finanziell belastet. Belastungen, die in den anderen Hilfsprogrammen wie z B. die Überbrückungshilfe des Bundes. Daher steht die L-Bank auch für den Corona III Tilgungszuschuss zur Verfügung, damit die Hilfe schnell bei den stark betroffenen Unternehmen ankommt.“
Bewerbung ab April 2022
Das Landesförderprogramm Tilgungszuschuss Corona III schließt wie seine Vorgängerprogramme eine Förderlücke in der Überbrückungshilfe. Die Unternehmen werden mit einem direkten Zuschuss zu den Tilgungsraten bei Betriebskrediten, bei Raten aus Mietkaufverträgen und Leasingverträgen („Finance Lease“), bei denen der Vermögensgegenstand dem Mieter bzw. Pächter zugerechnet wird, und bei Geldmarktkrediten unterstützt.
Auch der Zugang zum Tilgungszuschuss Corona III wurde noch erleichtert. Der antragsberechtigte Umsatzrückgang konnte im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019 von 60 auf 50 Prozent reduziert werden. Das Programm ist mit der Überbrückungshilfe des Bundes kombinierbar. Die Tilgungsraten werden im Förderzeitraum Januar 2022 bis Juni 2022 gefördert. Anträge können in Kürze gestellt werden.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus: Rückzahlungszuschuss Corona II
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