Ländlicher Raum

Beschlossen, bei Preisinformationen transparenter zu sein

Mit der Novellierung der Preisangabenverordnung setzte sich das Land für mehr Transparenz bei der Verbraucherinformation ein. Wahrheit und Klarheit über Preise und Rabatte sind Informationen, die das Vertrauen der Verbraucher in die Märkte stärken.

„Die Verbraucher müssen sich beim Einkaufen auf die angegebenen Preise verlassen können, egal ob sie die Preise der Waren vergleichen oder sich für Angebote mit Rabatten entscheiden. Deshalb Baden-Württemberg in Bundesrat und in der verantwortlichen Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz bei der Änderung der Preisangabenverordnung stark gemacht für mehr Klarheit und Transparenz bei der Verbraucherinformation“, sagte die Ministerin für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung der Änderung der Preisangabenverordnung zugestimmt und auf gemeinsamen Antrag von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen im Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz den Beschluss gefasst, zu prüfen, ob die Vorschriften der Preisangabenverordnung wurden im Interesse der Rechtssicherheit und zur einheitlichen Umsetzung in die Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) soll in Zukunft einheitlich sein.

Mehr Transparenz und Rechtssicherheit

„Uns ist es wichtig, dass Verbraucher transparent über die Preisgestaltung von Rabattaktionen informiert und so gestärkt werden. Viele Händler nutzen immer noch die Methode, den Preis für kurze Zeit zu erhöhen und ihn dann am Rabatttag als niedrigsten Preis der letzten 30 Tage zu bewerben. Meiner Ansicht nach werden die Verbraucher durch diese Praxis irregeführt. Mit unserem Überprüfungsantrag wollen wir eine Synchronisation der Regelungen schaffen und damit Rechtssicherheit schaffen“, so Minister Hauk.

In diesem Zusammenhang sprach sich der Bundesrat – auch auf Initiative Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalens – zur Beteiligung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Überwachung von Verstößen gegen die Preisangabenverordnung bei Finanzdienstleistungen, beispielsweise bei der Werbung für Verbraucherkredite. „Die Überwachung der Preisregulierungen auf dem Finanzmarkt ist eine komplexe Angelegenheit. Das erfordert spezielles Wissen, das in einer Behörde gebündelt werden sollte“, sagt Hauk.

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Aufgrund europarechtlicher Vorgaben und der Umsetzung nationaler Rechtsprechung befasste sich der Bundesrat am 8. Oktober mit der Änderung der Preisangabenverordnung (PAngV) (Drucksache 669/21) (PDF). Die Novelle dient auch dazu, die Systematik der Verordnung grundlegend zu überarbeiten und die Verständlichkeit und Lesbarkeit der Verordnungsinhalte insgesamt zu verbessern.

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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