
Anlässlich der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Heidelberger Gemeinderats stellte der Leiter des Innenministeriums, Andreas Schütze, die aktuelle Situation des ersten Empfangs im Land vor.
Anlässlich der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Heidelberger Stadtrats am 24. November 2020 sagte der Leiter des Innenministeriums: Andreas Schütze:: „Baden-Württemberg verfügt derzeit über ein landesweites, atmendes Erstempfangssystem, um bei steigender Flüchtlingszahl gut vorbereitet zu sein. Das Herzstück dieses „atmenden“ Erstempfangssystems ist das Ankunftszentrum in Heidelberg, in dem alle beteiligten Landes- und Bundesbehörden das Asylverfahren sehr schnell und mit höchster Qualität durchführen. Um die Flüchtlinge während des Asylverfahrens unterzubringen, verfügt das Ankunftszentrum an seinem derzeitigen Standort über mehr als 2.000 Unterbringungsplätze. Die ideale Planung sieht insgesamt 3.500 Plätze als Vorsichtspuffer für zukünftige Zugangsorte vor. „“
„Neben dem Ankunftszentrum betreibt das Land derzeit vier staatliche Erstaufnahmeeinrichtungen in Ellwangen, Sigmaringen, Freiburg und Karlsruhe als weiteren Puffer für zukünftige Zugangsorte. Wie in Heidelberg können das Flüchtlingsaufnahmeverfahren und das Asylverfahren in den staatlichen Erstaufnahmezentren durchgeführt und Flüchtlinge untergebracht werden. Als Puffer nur für die Unterbringung hat das Land außerdem acht Erstaufnahmeeinrichtungen eingerichtet, beispielsweise in Giengen, Tübingen, Leopoldhafen-Eggenstein, Mannheim oder Schwetzingen. Diese Einrichtungen sind derzeit alle in Betrieb – mit Ausnahme der ersten Empfangsanlage in Mannheim, die derzeit renoviert wird. „“
Ankunftszentrum mit 2.000 Sitzplätzen
„Wenn die Kapazität an einem dieser Standorte reduziert wird – und dies kann nicht nur im Ankunftszentrum der Fall sein -, muss dies an anderer Stelle ausgeglichen werden. Wir führen darüber Gespräche mit lokalen Behörden im ganzen Land. „“
„Mit dem Neubau in den Wolfsgärten in Heidelberg wird das Ankunftszentrum 2.000 Sitzplätze haben. Dies bedeutet, dass im Vergleich zum idealen Plan weitere 1.500 Plätze erforderlich sind. Für diese Orte müssen an anderer Stelle in den Erstempfangseinrichtungen Unterbringungskapazitäten geschaffen werden. Damit Personen, deren Anwesenheitsverfahren im Ankunftszentrum noch nicht abgeschlossen sind, das Verfahren schnell durchlaufen können, sollen diese 1.500 Plätze in der Nähe des Ankunftszentrums außerhalb des Bezirks Heidelberg geschaffen werden. Mit den Gemeinden in der Rhein-Neckar-Region wie Mannheim werden Gespräche geführt. „“
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Inspiriert von Landesregierung BW