Ländlicher Raum

Neue Vorgaben für Rindergülle: Höherer Trockensubstanzgehalt schafft mehr Freiraum für landwirtschaftliche Betriebe in BW

Baden-Württemberg lockert Regeln zur Gülleausbringung: Mehr Entscheidungsspielraum für Landwirte

Ab dem 1. Februar 2025 gelten in Baden-Württemberg neue Regelungen für die bodennahe Ausbringung von Rindergülle auf Grünland. Der Trockensubstanzgehalt von Rindergülle wird von bisher zwei Prozent auf nun mehr 4,6 Prozent angehoben. Diese Änderung soll den landwirtschaftlichen Betrieben mehr Entscheidungsfreiheit und Handlungsspielraum geben, wie der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, betont.

Die neuen Regularien sind Teil einer bundesweiten Anpassung, die aus der Düngeverordnung resultiert. Künftig ist die breitflächige Ausbringung von flüssigen organischen Düngemitteln – einschließlich Gärresten – im Grünland grundsätzlich nicht mehr zulässig, es sei denn, es werden spezielle Ausnahmen erlaubt. Das Ministerium führt an, dass die neuen Maßnahmen auch dazu beitragen sollen, die Emissionen von Ammoniak zu reduzieren, was im Rahmen der geltenden umweltpolitischen Vorgaben von großer Bedeutung ist.

Die neuen Ausnahmeregelungen umfassen bei naturräumlichen oder agrarstrukturellen Besonderheiten, wie kleinen Betrieben oder speziellen Flächenformen, die Möglichkeit, alternativ zur streifenförmigen Gülleausbringung zu verfahren. Hauk appelliert an den Bund, den Versprechen zum Bürokratieabbau nachzukommen und eine Nährstoffbilanzverordnung nicht in dieser Legislaturperiode erlassen.

Mögliche Auswirkungen der Änderungen

Die Anhebung des zulässigen Trockensubstanzgehalts könnte zu einer spürbaren Entlastung für viele Landwirte führen, die sich durch die aktuelle Düngeverordnung in ihrer Praxis eingeschränkt fühlen. Vor allem kleinere Betriebe könnten von den Ausnahmen profitieren, solange ihre Flächen und Bedingungen den neuen Regelungen entsprechen.

Allerdings gibt es auch Bedenken, dass die Änderungen nicht unbegrenzt positiv sind. Die komplexeren Anforderungen an die Ausbringungsmethoden könnten zu einem Anstieg der Kosten für die Betriebe führen, etwa durch die Notwendigkeit zur Anschaffung neuer Geräte oder durch zusätzlichen Arbeitsaufwand. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, wie effektiv die neuen Regelungen bei der Reduktion von Ammoniakemissionen sein werden, was auch von der Bereitschaft der Landwirte abhängt, sich an die neuen Praktiken anzupassen.

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Letztlich könnte diese Reform sowohl als Chance als auch als Herausforderung für die Landwirtschaft in Baden-Württemberg angesehen werden. Optimistisch gestimmt könnte es den Betrieben ermöglichen, effizienter und umweltschonender zu wirtschaften, während skeptische Stimmen die Gefahr von erhöhten Kosten und die Herausforderung der praktischen Umsetzung sehen. In jedem Fall wird die Umsetzung der neuen Regelungen ab 2025 die landwirtschaftliche Praxis entscheidend beeinflussen.

Alexander Schneider

Alexander Schneider ist ein erfahrener Journalist aus Stuttgart, der sich auf Politik und Wirtschaft spezialisiert hat. Er hat Politikwissenschaften und Betriebswirtschaft an der Universität Hohenheim studiert und ist seitdem als Autor und Analyst für verschiedene regionale und überregionale Medien tätig. Alexander ist Mitglied des Verbands der Wirtschaftsjournalisten und hat bereits mehrere Auszeichnungen für seine tiefgründigen Analysen und investigativen Recherchen erhalten. In seiner Freizeit engagiert er sich in lokalen politischen Initiativen und ist ein begeisterter Anhänger des VfB Stuttgart.

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