Im Cum-Ex-Steuerskandal wurde ein weiterer Angeklagter vom Landgericht Bonn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Der 50-jährige Yasin Q., ehemaliges Vorstandsmitglied der Varengold Bank, soll zudem 1,5 Millionen Euro zahlen, die er durch Cum-Ex-Geschäfte verdient hat. Insgesamt wurden oder werden vor dem Landgericht Bonn elf Personen im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Steuerskandal angeklagt, wobei dieses Urteil das achte ist. Bereits 2022 wurde ein Anwalt zu einer Haftstrafe verurteilt, der als Schlüsselfigur dieser illegalen Geschäfte gilt.
Bei den Cum-Ex-Geschäften handelt es sich um ein System, bei dem Kapitalertragsteuern mehrfach zurückerstattet wurden, wodurch der Staat um Milliarden betrogen wurde. Diese Praxis war in den frühen 2000er Jahren weit verbreitet und wurde 2021 vom Bundesgerichtshof als strafbare Steuerhinterziehung eingestuft. Der verurteilte Q. war zwischen 2009 und 2011 maßgeblich an Cum-Ex-Geschäften beteiligt und beantragte Steuererstattungen in Höhe von über 215 Millionen Euro, von denen unzulässigerweise mehr als 93 Millionen Euro ausgezahlt wurden. Er persönlich profitierte dabei mit 1,5 Millionen Euro.
Das Urteil gegen Q. ist das Ergebnis eines Geständnisses, das er ablegte. Die Gerichtsaussagen wurden von Zeugen bestätigt. Dieser Fall ist Teil einer umfangreichen Untersuchung des Cum-Ex-Steuerskandals, der Banken und Investoren auf illegale Weise finanzielle Vorteile verschaffte.