Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) hat die Empfehlungen einer Expertenkommission für eine Liberalisierung der bisherigen Abtreibungsregelung kritisiert. Die Bischöfe betonen in ihrer Stellungnahme die Wichtigkeit, Frauen in Schwangerschaftskonflikten achtsam wahrzunehmen und ihnen mit Respekt zu begegnen, während sie auch die Würde des ungeborenen Lebens im Mutterleib im Blick behalten.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission schlägt vor, Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen vollständig freizustellen. Derzeit ist eine Abtreibung in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, aber straffrei in den ersten zwölf Wochen nach Beratung sowie bei Vergewaltigung oder Gefahren für das Leben der Schwangeren.
In ihrer Stellungnahme mit dem Titel „Gott ist ein Freund des Lebens“ lehnen die Bischöfe ethisch Abtreibungen ab und betrachten sie nicht als Normalität menschlichen Lebens. Sie sehen im Schwangerschaftskonflikt fundamentale Rechtspositionen konflikthaft gegenüberstehen, die juristisch nicht leicht aufgelöst werden können und fordern eine angemessene Regulierung.
Die Bischöfe kritisieren auch die Empfehlungen der Kommission, Eizellspenden zu legalisieren und nicht-kommerzielle Leihmutterschaften zu erwägen. Sie sehen Bedenken hinsichtlich möglicher Benachteiligungen von Frauen, einer Kommerzialisierung der Fortpflanzung sowie der Berücksichtigung des Kindeswohls und plädieren daher dafür, die bestehenden Regelungen nicht zu ändern.