Wiedervermietungsprämie des Landes wird bis Ende 2026 verlängert
Die Landesregierung hat beschlossen, die Wiedervermietungsprämie des Landes bis Ende 2026 zu verlängern. Mit dieser Maßnahme soll dringend benötigter Wohnraum im Bestand aktiviert werden. Die Bauministerin Nicole Razavi betonte, dass die Landesregierung alles daran setze, um auch im Bestand mehr Wohnraum zu schaffen.
Die Wiedervermietungsprämie des Landes wurde erstmals im Juli 2020 eingeführt. Dabei werden Kommunen belohnt, die dabei helfen, länger leerstehende Wohnungen wieder zu vermieten. Pro wieder vermieteter Wohnung zahlt das Land zwei Netto-Monatskaltmieten, maximal jedoch 2.000 Euro. Voraussetzung ist, dass die Wohnung mindestens sechs Monate leer gestanden hat.
Bislang konnten durch diese Prämie in einem Zeitraum von drei Jahren 396 Wohnungen in 87 verschiedenen Kommunen wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden. Insgesamt wurden dafür rund 505.000 Euro an Prämien ausgeschüttet. Ministerin Razavi betonte, dass der Erfolg der Prämie zeige, dass selbst kleine Anreize Wirkung entfalten können. Jeder einzelne Beitrag gegen den Wohnungsmangel sei wichtig und könne dazu beitragen, die Situation zu verbessern. Die Wiedervermietungsprämie solle vor allem das Bewusstsein für das Problem schärfen und häufig sei sie der letzte Anstoß, um leerstehende Wohnungen wieder zu vermieten.
Zudem wurde im April 2023 eine Beratungsprämie eingeführt. Diese richtet sich an Personen, deren Einfamilienhaus – zum Beispiel nach dem Auszug der Kinder – zu groß geworden ist. Durch eine Beratung durch einen Architekten sollen sie eine erste Einschätzung erhalten, wie ungenutzter Wohnraum in ihrem Haus aktiviert werden kann. Auch diese Prämie wird gut angenommen und erste Anträge sind bereits in Bearbeitung.
Ministerin Razavi betonte, dass es wichtig sei, vorhandenen Wohnraum besser zu nutzen. Wenn aus einem Einfamilienhaus zwei Wohnungen entstehen würden, könne dies zum Beispiel zu einem Miteinander von Jung und Alt führen, mit gegenseitiger Unterstützung. Die Beratungsprämie solle dazu einen kleinen, aber wirksamen Beitrag leisten.
Die Wiedervermietungsprämie sowie die Beratungsprämie sind Angebote an Städte und Gemeinden. Jede Kommune entscheide eigenständig, ob sie diese Prämien anbiete. Die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH ist Ansprechpartner für die Kommunen und setzt den Prämienkatalog um. Sie steht auch für weitere Maßnahmen der Wohnraumoffensive BW, wie den kommunalen Grundstücksfonds, das Kompetenzzentrum Wohnen BW und die Patenschaft Innovativ Wohnen BW, zur Verfügung. Die Verlängerung des Prämienkatalogs soll sowohl eine erfolgreiche Fortführung des Engagements gewährleisten als auch noch unentschlossene Städte und Gemeinden ermutigen, aktiv zu werden. Das gemeinsame Ziel sei es, die schlummernden Wohn-Potentiale im Bestand zu aktivieren und damit den Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu verringern.