Artgemeinschaft – Bundesweites Verbot einer rechtsextremen Vereinigung
Stuttgart, 27. September 2023 – Der deutsche Innenminister Thomas Strobl begrüßt das Verbot der rechtsextremen Vereinigung „Die Artgemeinschaft“ sowie ihrer Teilorganisationen und unterstreicht die Notwendigkeit eines fortwährend entschlossenen Vorgehens gegen Rechtsextremismus.
In einer Stellungnahme erklärte Thomas Strobl, stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister von Baden-Württemberg, am 27. September 2023 in Stuttgart: „Die Sicherheitsbehörden gehen entschlossen mit allen Mitteln des Rechtsstaats gegen Rechtsextremisten vor. Wer rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet, bekommt die volle Härte des Gesetzes zu spüren. Gegenüber rechtsextremem Gedankengut zeigen wir null Toleranz.“ Zudem betonte er, dass die Maßnahmen gegen die Artgemeinschaft in Baden-Württemberg stattgefunden haben. Zusätzlich gab es zeitgleiche Aktionen in den Bundesländern Brandenburg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Im Rahmen des Vereinsverbots wurden in den frühen Morgenstunden des 27. Septembers 2023 insgesamt drei Objekte im Regierungsbezirk Stuttgart durchsucht. Dabei wurden die Verbotsverfügungen an zwei Mitglieder der Vereinigung ausgehändigt. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgte unter der Leitung des Landeskriminalamts Baden-Württemberg.
An den Durchsuchungsaktionen waren Kräfte des regionalen Polizeipräsidiums Heilbronn, des Polizeipräsidiums Einsatz sowie der Bundespolizei beteiligt. Die Vereinigung „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“ (AG-GGG) und ihre Teilorganisationen wurden durch das Verbot aufgelöst, sämtliche weitere Tätigkeiten sind untersagt.
Die Verbotsgründe basieren auf dem Vereinsgesetz. Die Artgemeinschaft und ihre Teilorganisationen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Nationalsozialismus auf, zeigen eine antisemitische Grundhaltung und verächtlichen die bestehende demokratische Ordnung.
Minister Thomas Strobl unterstrich auch die herausragende Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden: „Wir dulden in Baden-Württemberg keine rechtsextremistischen Vereinigungen, die in Programm, Vorstellungswelt und Gesamtstil eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufweisen. Sie sollen wissen, dass wir auf ihre Umtriebe die passenden Antworten haben. Die Zerschlagung dieser Vereinigung macht deutlich, dass die Sicherheitsbehörden in Deutschland entschlossen und hervorragend zusammenarbeiten. Wir senden damit ein klares STOPP-Signal an alle, die unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gefährden.“
In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 27. September 2023 wurde das Verbot der rechtsextremen Gruppierung „Artgemeinschaft“ durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser ebenfalls bekannt gegeben. Die sektenartige Organisation wurde bundesweit verboten, um deren gefährliche Ideologien zu unterbinden.
Das Verbot der Artgemeinschaft und ihrer Teilorganisationen ist ein weiterer Schritt im konsequenten Vorgehen gegen Rechtsextremismus. Die Sicherheitsbehörden setzen sich für Null Toleranz ein und zeigen, dass extremistische Vereinigungen in Deutschland nicht geduldet werden.