Mit dem Förderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ möchte das Land Wohnraum in denkmalgeschützten Gebäuden schaffen. Bisher wurden bereits knapp 600.000 Euro für Leuchtturmprojekte sowie die Erarbeitung von Konzepten freigegeben.
Im Rahmen des neuen Sonderprogramms „Wohnen im Kulturdenkmal“ wurden jetzt bereits nahezu 600.000 Euro für Leuchtturmprojekte sowie die Erarbeitung von Konzepten freigegeben. Dies gab die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, in Stuttgart bekannt. „Es freut mich, dass unser Programm gleich nach dem Start auf so großes Interesse stößt“, so Razavi. „Mit diesem Programm setzen wir ein starkes Zeichen: Wohnen in Kulturdenkmalen ist möglich und hat einen einzigartigen Charme. Einem historischen Gebäude wieder Leben einzuhauchen, ist dazu nachhaltig im besten Sinne.“
Das neue Sonderprogramm hat ein Volumen von insgesamt zwei Millionen Euro und ist im Mai 2022 gestartet. Es soll die Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden ermuntern und unterstützen, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. „Es gibt bereits zahlreiche gelungene Beispiele dafür, wie man in Kulturdenkmalen Wohnraum schaffen kann“, so Razavi. „Diese Projekte unterstützen wir im Rahmen unserer klassischen Denkmalförderung Jahr für Jahr. Mit dem neuen Sonderprogramm haben wir jetzt noch eine Schippe draufgelegt: Wir unterstützen damit bereits die Erstellung von entsprechenden Konzepten und fördern verstärkt die Umsetzung besonders spannender Projekte – Projekte, die beispielhaft zeigen, was man aus einem Denkmal machen kann. Ich denke da zum Beispiel an leerstehende Gasthöfe, an Bauernhöfe mit dazugehörigen Scheunen, an alte Bahnhöfe, ehemalige Rathäuser oder Schulhäuser. Aber auch Gebäude, die früher gewerblich genutzt wurden, gehören für mich dazu wie etwa ehemalige Lagerhäuser oder ehemalige Fabriken oder Werkstätten, die denkmalgeschützt sind.“
Zwei Leuchtturmprojekte freigegeben
Zwei dieser Leuchtturmprojekte wurden jetzt von Frau Ministerin Razavi freigegeben. Außerdem werden Konzeptgutscheine für die Erarbeitung von insgesamt sechs Konzepten zur denkmalverträglichen Nutzung von Kulturdenkmalen (Instandsetzung, Umnutzung oder Ausbau) zur Verfügung gestellt.
Leuchtturmprojekte können je nach Einzelfall mit bis zu 300.000 Euro gefördert werden. Konzeptgutscheine werden in Höhe von bis zu 20.000 Euro ausgegeben.
Insgesamt sind beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) seit Mai über 50 Anfragen und Anträge zu dem Sonderprogramm eingegangen.
Anträge auf Förderung von Konzepten und Leuchtturmprojekten können noch bis 30. September 2022 beim LAD gestellt werden.
Inspiriert von Landesregierung BW