Mit dem Stuttgarter Fernsehturm und dem frühen keltischen Fürstensitz Heuneburg will Baden-Württemberg zwei Nominierungen für das nationale Vorauswahlverfahren zum UNESCO-Weltkulturerbe einreichen. Die Heuneburg sollte zusammen mit dem Hessischen Glauberg vorgeschlagen werden.
Die bestehende Deutsche Liste der Vorschläge („vorläufige Liste“) zum UNESCO-Weltkulturerbe bleibe auf dem Laufenden. Baden-Württemberg kann insgesamt zwei Nominierungsvorschläge in die Konferenz der Bildungsminister Einführung kontrollierter nationaler Vorauswahlverfahren.
Stuttgarter Fernsehturm
Als höchste Denkmalschutzbehörde des Landes plant das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnen die Fernsehturm Stuttgart vorschlagen. „Der Stuttgarter Fernsehturm ist ein Wahrzeichen und der weltweit erste Stahlbeton-Fernsehturm mit Aussichtsplattform und Restaurant. Es ist nicht nur ein Meilenstein für den SWR und die Landeshauptstadt Stuttgart, sondern steht auch als Meisterwerk der Baden-Württemberg-Technik für Baden-Württemberg insgesamt “, erklärte Wirtschaftsminister Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
„Die innovative Kombination aus neuen Designlösungen und öffentlicher Zugänglichkeit machte den Turm zu einem Modell für zahlreiche Fernsehtürme auf der ganzen Welt, beispielsweise in Toronto, Peking, Delhi und Istanbul. Ein Eintrag in die UNESCO-Welterbeliste würde das Gebäude weltweit bekannt machen und gleichzeitig die technische Weitsicht und außergewöhnliche architektonische Leistung würdigen. „Nach Angaben der State Monument Preservation ist der Turm im 20. Jahrhundert ein herausragendes technisches Kulturdenkmal der Kommunikation – eine Denkmalkategorie, die auf der Liste des Weltkulturerbes steht, ist bislang noch unterrepräsentiert. „Unserer Meinung nach erhöht dies die Chancen auf eine erfolgreiche Nominierung“, sagte der Minister. Bei der Ausarbeitung des Nominierungsvorschlags müssen auch der Zustand und die historische Entwicklung des Fernsehturms im Hinblick auf die Biografien von Fritz Leonhardt und Erwin Heinle untersucht werden. Die Denkmalschutzbehörde wird daher in den kommenden Monaten die notwendigen Untersuchungen an dem Gebäude und seinen Bauherren durchführen, um ein überzeugendes Nominierungskonzept für das bevorstehende nationale Vorauswahlverfahren erarbeiten zu können.
„Unsere sechs Welterbestätten sind beispielhaft für die herausragende Landschaft der Denkmäler in unserem Land. Sie zeigen eine einzigartige zeitliche und thematische Bandbreite innerhalb der deutschen UNESCO-Stätten: vom künstlerischen Erbe des ersten modernen Menschen 40.000 Jahre vor unserer Zeit bis zur modernen Architektur der zwanziger Jahre des letzten Jahrhunderts. Der Stuttgarter Fernsehturm wäre eine hervorragende Ergänzung der Liste der Standorte in Baden-Württemberg “, so Hoffmeister-Kraut abschließend.
Der damalige Süddeutsche Rundfunk begann nach seiner Ausstrahlung im Dezember 1952 mit der Planung eines Fernsehturms in Stuttgart. Der Bauingenieur Fritz Leonhardt entwarf anstelle des ursprünglich geplanten Stahlgittermastes einen Turm mit einem schmalen Stahlbetonschacht. Nach seiner Fertigstellung im Februar 1956 war der Stuttgarter Fernsehturm der weltweit erste seiner Art. 1986 wurde es als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung nach dem Denkmalschutzgesetz in das staatliche Denkmalregister eingetragen.
Keltische Stätten Heuneburg und Glauberg
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnen und das hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst streiken gemeinsam die frühen keltischen Fürstensitze Heuneburg und Glauberg für das nationale Vorauswahlverfahren. „Die Heuneburg und der Glauberg sind Teil eines herausragenden Netzwerks frühkeltischer Fürstensitze und gehören zu den wichtigsten Wahrzeichen der keltischen Geschichte. Als wirtschaftliche und kulturelle Zentren ihrer Zeit beeindrucken sie uns immer noch mit ihren stadtähnlichen Strukturen, riesigen Befestigungen und großen Grabhügeln mit reich verzierten verzierten Gräbern “, erklärte Wirtschaftsminister Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und der hessische Kunst- und Kulturminister Angela Dorn.
„Um die Bedeutung der Standorte zu unterstreichen, haben wir beschlossen, gemeinsam mit Hessen einen Nominierungsvorschlag einzureichen. Gemeinsam werden wir ein überzeugendes Konzept für den bevorstehenden nationalen Vorauswahlprozess erarbeiten, um das Projekt zu einem gemeinsamen Erfolg zu machen “, kündigte Hoffmeister-Kraut an. Die baden-württembergische Ministerin hatte ihrer hessischen Kollegin ein gemeinsames Nominierungsprojekt vorgeschlagen.
„Die archäologische Stätte am Glauberg zeigt auf besonders herausragende Weise den engen Austausch der frühkeltischen Kultur in Europa untereinander und mit den mediterranen Kulturen“, erklärte Dorn. „Dies belegen europaweit wichtige Funde, insbesondere die einzigartige Sandsteinstatue des sogenannten keltischen Prinzen aus einem der großen Grabhügel und die Überreste von mindestens drei weiteren zerbrochenen Statuen. Ich freue mich, dass wir mit der Nominierung die Möglichkeit haben, unser gemeinsames kulturelles Erbe in seiner Einzigartigkeit zu präsentieren. „Für beide Länder ist es eine großartige Gelegenheit, am nationalen Vorauswahlverfahren für die neue deutsche vorläufige Liste mit dem Glauberg und der Heuneburg teilzunehmen.
„Unsere sechs Welterbestätten sind beispielhaft für die herausragende Landschaft der Denkmäler in unserem Land. Sie zeigen eine einzigartige zeitliche und thematische Bandbreite innerhalb der deutschen UNESCO-Stätten: vom künstlerischen Erbe des ersten modernen Menschen 40.000 Jahre vor unserer Zeit bis zur modernen Architektur der zwanziger Jahre des letzten Jahrhunderts. Die Heuneburg wäre eine hervorragende Ergänzung der Liste der Baden-Württemberg-Standorte “, so Hoffmeister-Kraut abschließend. Das Landesamt für Denkmalpflege kümmert sich seit vielen Jahren um die Heuneburg und erforscht intensiv den Standort und seine Umgebung. Das Heuneburger Freilichtmuseum wird seit dem 1. April 2020 von den Staatspalästen und Gärten Baden-Württembergs gesponsert.
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