Der Staat richtet bis zu zehn weitere kooperative Doktorandenkollegs ein, an denen Universitäten und Fachhochschulen beteiligt sind. Mit diesem neuen Programm sollten zehn bis 15 Doktoranden in der Lage sein, in einem universitätsübergreifenden Forschungskontext zusammenzuarbeiten und akademische Qualifikationen zu erwerben.
„Die kooperative Promotion ist zu einer wissenschaftspolitischen Erfolgsmarke in Baden-Württemberg geworden – deshalb setzen wir sie fort“, sagte Wissenschaftsminister Theresia Bauer. Baden-Württemberg hat laut einer Studie der Rektorenkonferenz der Universität von 2019 die meisten Doktoranden von Absolventen der Fachhochschulen (HAW) oder Fachhochschulen.
Wünschenswerte Synergieeffekte
„Die Ausbildung exzellenter Absolventen ist für den Fortschritt von Wissenschaft und Forschung von entscheidender Bedeutung“, sagte Bauer. „Genossenschaftliche Promotionskollegs bieten Mehrwert und wünschenswerte Synergieeffekte im Bereich der Förderung von Forschung, Lehre, Transfer und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Hochschultypen“, betonte Bauer. „Mit den Hochschulen haben sich insgesamt funktionale Strukturen und Prozesse entwickelt. Am Ende profitieren Staat, Wissenschaft und Industrie von den promovierten HAW-Absolventen. “ Das Programm richtet sich zunächst an bis zu zehn kooperative Doktorandenkollegs. Jedes College kann über einen Zeitraum von bis zu viereinhalb Jahren mit einem Höchstbetrag von 60.000 Euro finanziert werden. Die Dauer der einzelnen Promotion sollte grundsätzlich auf drei Jahre begrenzt sein. Bewerbungen für das Programm sind derzeit möglich. Bewerbungen von Universitäten müssen bis spätestens 15. April 2021 (Annahmeschluss) beim Wissenschaftsministerium eingereicht werden.
In kooperativen Doktorandenkollegs werden universitäre Promotionsverfahren durchgeführt, an denen nach dem Landesuniversitätsgesetz auch Professoren von Fachhochschulen als Betreuer der Dissertation und als Prüfer beteiligt sind. Ihr Ziel ist es, exzellenten Absolventen verschiedener Hochschultypen eine qualitativ hochwertige Betreuung gemeinsamer Forschungsprojekte zu ermöglichen. Die Doktoranden werden von mindestens zwei Universitätsprofessoren als Mentoren mit klar zugeordneter Verantwortung betreut („Mentoring-Status“). Grundlage hierfür ist wie bei allen Promotionsverfahren in Baden-Württemberg eine schriftliche Promotionsvereinbarung. Die kooperativen Promotionskollegs können beispielsweise im Rahmen bestehender Promotionskollegs nach speziellen Fachgebieten gruppiert werden oder neue Schwerpunkte bilden.
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
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Inspiriert von Landesregierung BW