The federal states of Germany have approved legislation to give more protection to whistleblowers. The bill was passed unanimously in the Bundesrat after being approved by the Bundestag. The law ensures that employees who report company wrongdoing will be protected from punishment by their employers. It was described as „a truly great result“ by Thomas Strobl, the deputy prime minister of Baden-Württemberg, adding a reference to initial misgivings: „Well-intentioned does not mean well done.“ Critics maintain that the law has potentially serious flaws that could undermine its purpose, with some elements including long legal procedures and restrictions on who is protected.
„Wir haben im Vermittlungsausschuss den Weg frei gemacht für einen tragfähigen Hinweisgeberschutz – und damit ein ‚echtes Vermittlungsergebnis‘ erzielt. So haben wir ein von der Berliner Ampel ins Werk gesetztes Bürokratiemonster abgewendet. Denn für den ursprünglichen Gesetzentwurf der Ampel galt: Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Wir mussten gerade aus Baden-Württemberg heraus die Schrauben noch einmal ganz entscheidend nachziehen. Aus einem Bürokratiemonstrum haben wir ein ordentliches Gesetz gemacht. Ein Gesetz, mit dem auch gerade die kleineren und mittleren Unternehmen, die Familienbetriebe, das Handwerk und der Mittelstand leben können. Gerade für uns, in Baden-Württemberg, als Land des Mittelstands, der Hidden Champions und der Weltmarktführer, ist das ganz besonders wichtig. Unsere Unternehmen sind aktuell schon genug Unsicherheiten, Belastungen und vor allem Bürokratie ausgesetzt – da durfte Berlin durch dieses Gesetz nicht noch eine Schippe drauflegen. Diesen Webfehler der Berliner Ampel haben wir im Vermittlungsausschuss korrigiert, so dass das Gesetz – wenn auch mit von der Bundesregierung zu vertretendem erheblichem Zeitverzug – jetzt vom Deutschen Bundestag und Bundesrat beschlossen und auf den Weg gebracht werden konnte.
Nach langem Ringen erst hat die Bundesregierung schließlich auf den verfassungsrechtlich vorgegebenen Weg zurückgefunden – und den Vermittlungsausschuss angerufen. An dieser Stelle möchte ich grundsätzlich an die Bundesregierung appellieren – und das tue ich auch als jemand, der für die Bundesseite über viele Jahre Vorsitzender des Vermittlungsausschusses von Deutschem Bundestag und Bundesrat selber gewesen war: Der Bund muss die Länder und die Kommunen etwas ernster nehmen als er dies derzeit tut. Wir brauchen einander, um bei Konflikten und schwierigen Lagen vertrauensvoll miteinander zu sprechen und gute Lösungen für die Menschen im Land zu finden. Den Weg, den die Bundesregierung hier zunächst eingeschlagen hat, war nicht nur ein verfassungsrechtlich höchst fragwürdiges Vorgehen – es war auch alles andere als eine vertrauensbildende Maßnahme. Eine Wiederholung sollte es in der Bund-Länder-Beziehung nicht mehr geben.“
Statement im Bundesrat
Die gesamte Rede des Stv. Ministerpräsidenten und Innenministers Baden-Württemberg Thomas Strobl im Bundesrat können Sie hier auch noch einmal in voller Länge auf unserer Homepage ansehen.