Vor dem Heiligabend sorgte ein leichter Wintereinbruch in Lenningen für eine festliche Stimmung. Die ersten Schneeflocken bedeckten die Schwäbische Alb und luden Schlittenfahrer zu Ausflügen ein. Doch dieser hübsche Anblick hat auch seine Schattenseiten: In der Stadt Kirchheim (Kreis Esslingen) beginnt nun die Verpflichtung zum Räumen und Streuen von Gehwegen und Straßen, die bei Schneefall und Glätte sehr gefährlich werden können, wie die Esslinger Zeitung informiert.
Die Stadt appelliert besonders an Nachbarn, älteren Menschen bei der Bewältigung dieser Aufgaben zu helfen. Doreen Edel, die Pressesprecherin von Kirchheim, betont, dass es wichtig sei, die Sicherheit auf Geh- und Radwegen zu gewährleisten, da viele ältere Bürgerinnen und Bürger Schwierigkeiten haben, die winterlichen Räum- und Streupflichten allein zu erfüllen. Die Anlieger sind gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Gehwege sicher sind. Bei einseitigen Gehwegen müssen die Anlieger auf deren Seite diese reinigen und streuen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit Geldbußen rechnen, warnt die Stadt.
Regeln für die Räum- und Streupflicht
Laut den Regelungen müssen Gehwege montags bis 7 Uhr, samstags ab 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen um 9 Uhr geräumt sein. Bei starkem Schneefall sind wiederholte Räumungen erforderlich. Die Stadt Kirchheim hebt hervor, dass diese Pflichten für Straßen und Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortschaft gelten und auch öffentliche Treppenwege berücksichtigen. Für weitere Details zur Räum- und Streusatzung können Interessierte die umfassenden Informationen auf der Webseite der Stadt Kirchheim unter www.kirchheim-teck.de/raeumen-und-streuen nachlesen.