Im Hinblick auf die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 2021 – 1 BvR 2771/18 – teilte das Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen des Landes Baden-Württemberg mit:
„Wir haben die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, wie die Polizei mit Sicherheitslücken in IT-Systemen zufrieden stellen soll, zur Kenntnis genommen. Mit der Quellen-TKÜ steht der Polizei eine wichtige Maßnahme zur Verfügung, die unter strengen Auflagen auch die Überwachung der Kommunikationsinhalte auf dem Gerät – „an der Quelle“ – vor der Verschlüsselung ermöglicht.
Die baden-württembergische Polizei nutzt die rechtlichen Möglichkeiten des Polizeigesetzes, um Gefahren abzuwehren und Straftaten zu verhindern. Messenger-Dienste ersetzen zunehmend die klassischen Telekommunikationsdienste Sprachtelefonie und SMS. Für die Ermittlungsbehörden führt dies zu einem zunehmenden Erkenntnisverlust bei der klassischen Telekommunikationsüberwachung, da immer mehr Gesprächs- und Nachrichteninhalte verschlüsselt übertragen werden. Mit Hilfe der sogenannten Quellen-TKÜ soll die mittels Computer oder Messenger-Dienste durchgeführte Telekommunikation inhaltlich überwacht werden können. Ohne diese Ermächtigung wäre die Befugnis zur Überwachung von Telekommunikationsinhalten im digitalen Zeitalter vergeblich und ein wichtiger Bestandteil im Kampf gegen die terroristische Bedrohung und die schwersten Straftaten.
Wir haben immer gesagt, dass wir unseren Sicherheits- und Ermittlungsbehörden einen modernen Werkzeugkasten zur Verfügung stellen müssen, der auch in der digitalen Welt wirksam ist. Wir waren uns immer der verfassungsrechtlichen Bedeutung dieser Macht bewusst. Aus diesem Grund wurde die Eingriffsschwelle dieser Maßnahme auf den Schutz besonders gewichtiger Rechtsgüter beschränkt. Darüber hinaus wurden bei der Ausgestaltung der Verordnung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016 aus seiner Entscheidung zum Bundeskriminalpolizeigesetz berücksichtigt und die dort gestellten Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit von verdeckten Überwachungsmaßnahmen berücksichtigt . Die Quellentelekommunikationsüberwachung wird mit großem Augenmaß und nach sorgfältiger Abwägung im Einzelfall eingesetzt.
In einem Rechtsstaat besteht auch die Möglichkeit, gesetzliche Regelungen durch ein Gericht überprüfen zu lassen. Und natürlich werden wir damit umgehen. Die Begründung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Spannungsfeld zwischen dem Schutz informationstechnischer Systeme einerseits und der Abwehr von Gefahren für hochrangige Rechtsgüter andererseits unterwerfen wir nun der eine intensive Prüfung. „
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Inspiriert von Landesregierung BW