Wirtschaft

Weihnachtsfrieden der Steuerverwaltung

Auch in diesem Jahr haben die Mitarbeiter der Finanzämter im Zeitraum vom 21. Dezember 2019 bis einschließlich 1. Januar 2020 auf Durchsetzungsmaßnahmen und externe Prüfungen verzichtet.

„Die baden-württembergischen Steuerbehörden werden auch in diesem Jahr den Weihnachtsfrieden bewahren“, sagte Finanzminister Edith Sitzmann. „Durch die Steuerhilfe im Zusammenhang mit dem Corona-Pandemie Die Durchsetzung von Unternehmen, die mit der Pandemie zu kämpfen haben, wird seit Monaten ausgesetzt. Der Weihnachtsfrieden erstreckt sich nun auf alle Ansprüche. Dies schließt auch diejenigen ein, die nicht mit der Koronapandemie zusammenhängen.

Vor allem während des Weihnachtsfriedens sollten keine Durchsetzungsmaßnahmen und externen Audits durchgeführt werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn eine solche Maßnahme im Einzelfall aus zwingenden Gründen, beispielsweise aufgrund der bevorstehenden Verjährungsfrist, getroffen werden muss. „Der Weihnachtsfrieden hat in Baden-Württemberg eine lange Tradition. In diesem Jahr ist es besonders wichtig, während der Festtage keine belastenden Maßnahmen zu ergreifen “, sagte Sitzmann.

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Inspiriert von Landesregierung BW

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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