
Auch in diesem Jahr haben die Mitarbeiter der Finanzämter im Zeitraum vom 21. Dezember 2019 bis einschließlich 1. Januar 2020 auf Durchsetzungsmaßnahmen und externe Prüfungen verzichtet.
„Die baden-württembergischen Steuerbehörden werden auch in diesem Jahr den Weihnachtsfrieden bewahren“, sagte Finanzminister Edith Sitzmann. „Durch die Steuerhilfe im Zusammenhang mit dem Corona-Pandemie Die Durchsetzung von Unternehmen, die mit der Pandemie zu kämpfen haben, wird seit Monaten ausgesetzt. Der Weihnachtsfrieden erstreckt sich nun auf alle Ansprüche. Dies schließt auch diejenigen ein, die nicht mit der Koronapandemie zusammenhängen.
Vor allem während des Weihnachtsfriedens sollten keine Durchsetzungsmaßnahmen und externen Audits durchgeführt werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn eine solche Maßnahme im Einzelfall aus zwingenden Gründen, beispielsweise aufgrund der bevorstehenden Verjährungsfrist, getroffen werden muss. „Der Weihnachtsfrieden hat in Baden-Württemberg eine lange Tradition. In diesem Jahr ist es besonders wichtig, während der Festtage keine belastenden Maßnahmen zu ergreifen “, sagte Sitzmann.
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