Die Vorbereitungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 laufen auf Hochtouren. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die offizielle Auflösung des Bundestages verkündet und den Wahltermin bekannt gegeben. In diesem Zusammenhang ist es für die Parteien wichtig, ihre Wahlvorschläge für den Wahlkreis 283 (Emmendingen-Lahr) einzureichen, wie bo.de berichtet.
Der Wahlkreis 283 setzt sich aus insgesamt 41 Kommunen zusammen. Dazu gehören 24 Städte und Gemeinden im Landkreis Emmendingen sowie 17 Kommunen aus der südlichen Ortenau und dem Kinzigtal. Zu den Gemeinden zählen unter anderem Ettenheim, Lahr und Rust. Einige Parteien haben bereits Kandidaten nominiert.
Einreichung der Wahlvorschläge
Für Parteien, die im Bundestag oder in einem Landtag vertreten sind, entfällt die Notwendigkeit, Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Andere Parteien hingegen müssen mindestens 200 Unterschriften von wahlberechtigten Personen aus dem Wahlkreis einreichen. Dabei kann jede Person nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die benötigten Formblätter sind im Landratsamt Emmendingen erhältlich. Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge sowie der Unterschriften wird noch vom Bundeswahlleiter bekannt gegeben. Es wird empfohlen, die Vorschläge und Unterschriften frühzeitig einzureichen, um mögliche Mängel zu beheben.
Für die Bundestagswahl 2025 sind spezifische Anforderungen an die gesammelten Unterstützungsunterschriften zu beachten. Wie die bundeswahlleiterin.de berichtet, sind für Kreiswahlvorschläge von nicht etablierten Parteien mindestens 200 Unterschriften erforderlich. Zudem müssen Landeslisten einer nicht etablierten Partei von mindestens einem Promille der wahlberechtigten Personen des jeweiligen Bundeslandes, jedoch höchstens von 2.000 Wahlberechtigten unterzeichnet sein.
Die Unterschriften müssen persönlich und handschriftlich auf den entsprechenden Formblättern geleistet werden, die bei den zuständigen Wahlleitungen erhältlich sind. Unterstützungsunterschriften dürfen nur nach der offiziellen Aufstellung des Wahlvorschlags gesammelt werden; früher geleistete Unterschriften sind ungültig. Ausgenommen von diesen Anforderungen sind Parteien nationaler Minderheiten.
Die Wahlzentrale im Landratsamt Emmendingen steht für Fragen per E-Mail unter wahlen@landkreis-emmendingen.de zur Verfügung.