
Der Versand der digitalen Impfbescheinigungen ist abgeschlossen. Rund 2,5 Millionen Briefe wurden an Bürger verschickt, die vor dem 14. Juni 2021 in Impfzentren geimpft wurden. Die Ausstellung in Apotheken ist weiterhin möglich.
Der digitale Impfausweis wurde an Bürgerinnen und Bürger verschickt, die bereits vor dem 14. Juni 2021 beide Impfungen in den Impfstellen erhalten haben. Insgesamt wurden in Baden-Württemberg rund 2,5 Millionen Briefe mit Impfausweisen verschickt.
Ausstellung in Apotheken ist weiterhin möglich
Personen, die die Bescheinigung noch nicht erhalten haben, können sich die digitalen Impfbescheinigungen zu einem späteren Zeitpunkt in der Apotheke ausstellen lassen. Dies gilt zum Beispiel für alle, die sich von Hausärzten und Betriebsärzten impfen lassen. Dies gilt auch, wenn die Daten der übermittelten Nachweise unrichtig sind. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage des vollständigen Impfausweises mit gelbem Impfausweis oder eines gleichwertigen Impfausweises in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Teilnehmende Apotheken sind online auf der Website „Mein Apothekenleiter“ aufgelistet.
Nur ein sehr kleiner Teil der Briefe des Sozialministeriums konnte nicht zugestellt werden; die Gesamtrendite beträgt weniger als ein Prozent. Gründe dafür sind beispielsweise Tippfehler bei der manuellen Anmeldung in der Impfstelle oder zwischenzeitliche Umzüge. Die Ermittlung der richtigen bzw. neuen Adressen wäre sehr zeitaufwendig, so dass keine wiederholte Zustellung erfolgt.
Bürgerinnen und Bürger, die vor dem 14. Auf einen Abgleich zwischen den Systemen der Impfstellen und der Apotheken wurde aus Datenschutzgründen verzichtet. Die mit den jeweiligen Systemen generierten Briefe mit QR-Codes sehen etwas anders aus, sind aber beide gültig. Dies gilt auch, wenn die Zertifikate zweimal ausgestellt werden. Das zweimal ausgestellte Zertifikat kann behalten oder entsorgt werden.
Digitaler Impfausweis mit kostenloser App
Zudem kam es vereinzelt zu Mehrfachentbindungen, weil die Impfstellen, wie Impfstellen oder Krankenhäuser, den Datensatz einer geimpften Person mehrfach im System angelegt haben. Dies hat auch keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Zertifikate. Zudem erhielt eine kleine Gruppe von Personen, die im Rahmen von Betriebsimpfungen in Krankenhäusern oder in Betrieben und Betrieben geimpft wurden, per Post einen digitalen Impfausweis. Dies gilt beispielsweise für Unternehmen, deren Impfungen in der Impfsoftware des Landes dokumentiert sind (über den externen esQlab-Zugang „Impfung 2.0“). Obwohl diese Personen nicht in Impfzentren geimpft wurden, werden die Impfungen in der Software des Landes dokumentiert und die digitalen Impfausweise automatisch versendet.
Mit dem auf dem Impfausweis abgebildeten QR-Code können Nutzer nach Installation einer kostenlosen App (CovPass-App oder Corona-Warn-App) den digitalen Impfpass direkt auf ihr Smartphone herunterladen. Der Impfstatus wird mit der CovPassCheck App überprüft. Damit kann der Impfstatus – ähnlich dem QR-Code eines Flug- oder Bahntickets – gescannt werden.
Robert Koch-Institut: In wenigen Schritten zum digitalen Impfnachweis
Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg
Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg
Mit unserer Messenger-Dienst Sie erhalten alle Änderungen und wichtige Informationen immer aktuell als Push-Nachricht auf Ihr Handy.
.
Inspiriert von Landesregierung BW