Baden-Württemberg hat im Bundesrat für zahlreiche Verbesserungen im gemeinnützigen Recht gestimmt. Die Änderungen sind Teil des jährlichen Steuergesetzes 2020. Es sieht unter anderem vor, dass der Pauschalbetrag für Ausbilder von bisher 2.400 EUR auf 3.000 EUR pro Jahr erhöht wird.
Mit den Stimmen von Baden-Württemberg wurden im Bundesrat zahlreiche Verbesserungen des gemeinnützigen Rechts verabschiedet. Die Änderungen reichen von einer Erhöhung der Flatrate für Trainer bis zu einem Abbau der Bürokratie für Vereine. Sie treten am 1. Januar 2021 in Kraft. „In Baden-Württemberg melden sich besonders viele Menschen freiwillig. Sie machen unser Land stark – und sie verdienen gute Rahmenbedingungen “, sagte Finanzminister Edith Sitzmann. „Wir haben hart gearbeitet, um uns zu verbessern. Ich freue mich, dass sie jetzt umgesetzt werden. „“
Änderungen des jährlichen Steuergesetzes 2020
Die Änderungen sind Teil des jährlichen Steuergesetzes 2020. Es sieht unter anderem vor, dass der Pauschalbetrag für Ausbilder von bisher 2.400 EUR auf 3.000 EUR pro Jahr erhöht wird. Die Freiwilligengebühr wird von 720 Euro auf 840 Euro pro Jahr erhöht. Dies bedeutet, dass Vergütungen und Aufwandsentschädigungen, beispielsweise für freiwillige Trainer von Fußballmannschaften, bis zu diesem Betrag steuerfrei bleiben. „Der Anstieg ist eine Anerkennung für das große Engagement der Freiwilligen“, sagte Sitzmann.
Auch gemeinnützige Organisationen profitieren von den Verbesserungen. „Mit der Erhöhung der jährlichen Befreiungsgrenze für Erträge aus gewerblichen Tätigkeiten von 35.000 Euro auf 45.000 Euro werden diese zweimal unterstützt. Es bleibt mehr Geld für wohltätige Zwecke übrig und der Verwaltungsaufwand wird verringert “, erklärte der Finanzminister. Gemeinnützige Organisationen sind in der Regel von der Einkommensteuer befreit, wenn sie im Rahmen ihrer Satzung tätig sind. Steuern können auf Gewinne fällig werden, die beispielsweise beim Kulturfestival eines örtlichen Vereins mit dem Verkauf von Getränken und Lebensmitteln erzielt werden. Weil es sich um einen sogenannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handelt. Es gilt die Befreiungsgrenze, die jetzt angehoben wird.
Die Anhebung des Grenzwerts für den vereinfachten Nachweis von Spenden von 200 auf 300 Euro trägt ebenfalls zum Bürokratieabbau bei. Bis zu diesem Betrag müssen keine separaten Spendenbelege ausgestellt werden. Der Kontoauszug reicht als Nachweis aus. Kleinere Verbände werden durch die Aufhebung der Verpflichtung zur rechtzeitigen Verwendung von Mitteln mit einem Jahreseinkommen von bis zu 45.000 Euro entlastet. Dies bedeutet, dass uneingeschränkte Reserven für Projekte aufgebaut werden können, beispielsweise für den Kauf neuer Instrumente für einen Musikclub.
Darüber hinaus ist die Freiwilligenarbeit für den Klimaschutz im gemeinnützigen Katalog der Abgabenordnung enthalten. „Klimaschutz ist existenziell und eine wichtige Aufgabe für die gesamte Gesellschaft“, sagte Sitzmann. „Viele Menschen erledigen diese Aufgabe freiwillig und mit großem Engagement. Ihre Arbeit wird erheblich verbessert und strukturell und nachhaltig unterstützt. Gleichzeitig erleichtern wir neue Verpflichtungen. „“
Die Änderungen auf einen Blick
Mit dem jährlichen Steuergesetz hat der Bundesrat eine Reihe weiterer Verbesserungen des gemeinnützigen Rechts gebilligt:
- In Zukunft wird eine Zusammenarbeit zwischen verschiedenen steuerprivilegierten Unternehmen zugunsten eines gemeinsamen steuerprivilegierten Zwecks möglich sein. Dies schafft Holdingstrukturen im gemeinnützigen Recht.
- Ein Vertrauensschutz gilt für steuerprivilegierte Unternehmen, wenn sie nach Treu und Glauben Gelder für steuerprivilegierte Zwecke an ein anderes Unternehmen weitergeben, dem später kein gemeinnütziger Status gewährt oder verweigert wird.
- Die Regeln für Entwicklungsverbände für die Übertragung von Geldern an andere gemeinnützige Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und andere Unternehmen für steuerlich privilegierte Zwecke werden standardisiert.
- Der Katalog der Zweckeinrichtungen wird um Unterkunft, Versorgung, Verpflegung und Unterstützung für Bürgerkriegsflüchtlinge und Asylsuchende erweitert. Eine Spezialoperation ist der Teil der Aktivitäten des Vereins, der Einkommen generiert und ein obligatorischer Teil der in den Statuten festgelegten gemeinnützigen Aktivitäten ist.
- Neben der freiwilligen Arbeit für den Klimaschutz sind die Förderung der Instandhaltung und Pflege von Friedhöfen sowie die Instandhaltung von Denkmälern für Kinder und Feten, die nicht beerdigt werden müssen, im gemeinnützigen Katalog enthalten.
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Inspiriert von Landesregierung BW