Innenminister Thomas Strobl zu dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart gegen einen mutmaßlichen Reichsbürger wegen versuchten Mordes zum Nachteil eines Polizeibeamten:
„Wir gehen in Baden-Württemberg seit vielen Jahren konsequent und hart gegen Reichsbürger vor. Das ist ein staatsfeindliches, brandgefährliches und vor allem gewaltbereites Milieu. Das haben nicht zuletzt die bundesweiten Maßnahmen gegen die Reichsbürgerszene in dieser Woche gezeigt, bei denen ein baden-württembergischer Polizeibeamter durch einen Reichsbürger mittels einer Schusswaffe verletzt wurde. Das heutige Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart ist daher richtig und wichtig und ein klares Zeichen für unsere Demokratie.
Wir haben die Reichsbürgerszene fest im Blick, der Verfassungsschutz beobachtet die Reichsbürgerinnen und Reichsbürger intensiv. Und wir werden keinen Millimeter lockerlassen: Unsere Sicherheitsbehörden gehen auch künftig konsequent gegen alle Reichsbürger und Extremisten vor. Meine klare Haltung war hier schon immer: Keine Waffen in die Hände von Extremisten. Daher steht seit 2017 die Entwaffnung der Reichsbürger- und Extremistenszene in Baden-Württemberg ganz oben auf unserer Agenda. So haben die Waffenbehörden seitdem von mehr als 500 Waffen, die in den Händen extremistischer Waffenbesitzer waren, die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen.
Beim Waffenrecht haben wir auf Initiative Baden-Württembergs die Schrauben schon angezogen. Zuletzt hat die Innenministerkonferenz bereits Anfang Dezember vergangenen Jahres auf meinen Vorschlag hin über Parteigrenzen hinweg beschlossen, eine weitere Verschärfung des Waffenrechts zu prüfen und dem Bund hier einen klaren Handlungsauftrag erteilt.“
Inspiriert von Landesregierung BW