Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern haben bei ihrem 67. Treffen in Stuttgart die „Stuttgarter Erklärung“ einstimmig verabschiedet. In dieser Erklärung fordern sie von Bund, Ländern und Kommunen die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Konferenz stand im Zeichen des 15-jährigen Jubiläums der UN-Behindertenrechtskonvention und der zweiten Staatenprüfung Deutschlands im August 2023 vor dem UN-Fachausschuss in Genf.
Die Behindertenbeauftragten betonten die Bedeutung der Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention unter Berücksichtigung der Empfehlungen des UN-Fachausschusses. Sie fordern verstärkte Anstrengungen, insbesondere in den Bereichen Wohnen, Gewaltschutz, Ablehnung von Zwang und Sicherstellung von Partizipation auf allen Ebenen.
Die Beauftragten sehen sich in ihren Forderungen durch die zweite Staatenprüfung bestätigt und betonen die Notwendigkeit einer konsequenten Umsetzung der Konvention. Sie fordern von Bund, Ländern und Kommunen eine verbesserte Voraussetzung, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt in der Gesellschaft teilhaben können.
Die Beauftragten der Bundesregierung und des Landes Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen äußerten sich ebenfalls zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie betonten die Verpflichtung Deutschlands zur Umsetzung der Konvention und kritisierten, dass trotz Fortschritten die Ziele einer inklusiven Gesellschaft noch nicht erreicht wurden. Es wurde darauf hingewiesen, dass Inklusion ein Menschenrecht ist und Barrierefreiheit ein Qualitätsmerkmal für ein demokratisches Land.
Die „Stuttgarter Erklärung“ sendet ein deutliches Signal an Bund, Länder und Kommunen, verstärkte Anstrengungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu unternehmen. Es wird erwartet, dass die Forderungen der Behindertenbeauftragten ernst genommen und zügig umgesetzt werden, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft zu gewährleisten.