Erklärung des stellvertretenden Ministerpräsidenten und des Innenministers Thomas Strobel:
„Ausgangspunkt der ganzen Diskussion sind Vorwürfe gegen den Kommissar der Polizei. Diese sind im Wesentlichen: Er hat ein Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung begangen. Das mutmaßliche Opfer ist ebenfalls ein Polizist.
Für mich war von Tag 1 an ganz klar: Ich stehe für maximale Transparenz und Aufklärung.
Die Opposition muss entscheiden, auf welcher Seite sie steht. Diejenigen, die früher Transparenz forderten, geißeln jetzt transparentes Regierungshandeln. Ich stehe ganz klar für volle Aufklärung und Transparenz.
Offenheit und Transparenz haben in unserer Demokratie einen hohen Stellenwert. Und es ging um nicht weniger als die Integrität des Verfahrens und das Ansehen der Polizei bei der Bevölkerung des Landes.
Deshalb sollte nicht der geringste Verdacht bestehen, dass etwas unter den Teppich gekehrt werden könnte. Der Rechtsanwalt habe außerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens ein Angebot „für ein persönliches Gespräch“ gemacht. Und das habe ich einem einzigen Journalisten öffentlich gemacht.
Wie mit diesen Vorwürfen umgegangen wird, ist in erster Linie für das mutmaßliche Opfer von größter Bedeutung. Und wir dürfen diese Opferperspektive nie aus den Augen verlieren. Zudem ist die Aufarbeitung dieser Vorwürfe für die gesamte Landespolizei, ihre Integrität und ihr Ansehen in der Öffentlichkeit von größter Bedeutung.
Aus ihrer Sicht hatte die Staatsanwaltschaft einen Verdacht und leitete daher – völlig zu Recht und nachvollziehbar – zunächst Ermittlungen ein. Doch sie hat noch nicht mit Ermittlungen begonnen, sondern zunächst beim Innenministerium die gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung beantragt – also fragte sie zunächst, ob sie Ermittlungen aufnehmen solle. Diese Ermächtigung haben wir nicht in aller Transparenz erteilt und das zu Recht: Denn wir als Innenministerium haben uns entschieden, dieses Schreiben nicht „geheim“ zu halten. Es gab keinen Straftatbestand, der aufgeklärt werden musste, und gerade solche Fälle sollen durch das Ermächtigungserfordernis ausgeschlossen werden.
Wenn die Opposition jetzt einen Untersuchungsausschuss fordert, ist das ihr gutes Recht. Allerdings ist alles auf dem Tisch – ich frage mich, was die Opposition noch klären will. Aber auch einen Untersuchungsausschuss würden wir mit der gleichen und vollen Transparenz begleiten, wie wir das gesamte Verfahren seit Tag 1 abwickeln. Angesichts dieser Situation sehe ich das entspannt.“
Inspiriert von Landesregierung BW