
Es ist ein Meilenstein im Patentrecht: Ab dem 1. Juni 2023 gilt das neue europäische Patentpaket, mit dem das Einheitspatent eingeführt wird. Es schafft einen einheitlichen Patentschutz in den teilnehmenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Gleichzeitig nimmt das Einheitliche Patentgericht (EPG) seine Arbeit auf – und mit ihm seine fünf deutschen Standorte: die vier Lokalkammern in Hamburg, München, Düsseldorf und Mannheim sowie die Zentralkammerabteilung in München.
Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges sagte: „Patentschutz kann jetzt flächendeckend, kostengünstig und effizient mit Wirkung für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten vor dem Einheitlichen Patentgericht durchgesetzt werden. Für die Wirtschaft ist das eine gute Nachricht! Viele Patente kommen aus Deutschland und Baden-Württemberg, deshalb ist es von herausragender Bedeutung, dass wir nicht nur vier Lokalkammern in Deutschland haben, sondern dass diese auch überwiegend mit deutschsprachigen Richtern besetzt sind. Das Landgericht Mannheim verfügt seit Jahren über einen hervorragenden Ruf im Patentrecht, ob national oder international. Es freut mich daher besonders, dass mit Dr. Peter Tochtermann und Dr. Holger Kircher vom Landgericht Mannheim zwei erfahrene baden-württembergische Patentrichter der Lokalkammer Mannheim zugewiesen worden sind.“
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