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Start des E-Rezepts am 1. Juli: Was Patienten wissen müssen

Ab dem 1. Juli ist es so weit: Der Abschied vom rosafarbenen Papierrezept wird eingeläutet. Das E-Rezept ersetzt künftig das Kassenrezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Der nächste Monat bringt einige entscheidende Neuerungen. Denn ab Juli 2023 ändert sich vieles, unter anderem bei Pflegebeiträgen und DHL-Preisen. Das Entscheidendste dürfte jedoch der Startschuss für das neue E-Rezept sein. Versicherte sollen ihre Rezepte dann ganz einfach mit der Versichertenkarte oder per App in der Apotheke abholen können. Elektronische Rezepte sollen zukünftig die rosafarbenen Papierrezepte ersetzen, Patienten, für die ein Krankenkassen-Chef Leistungskürzungen forderte, Zeit und Wege ersparen und die Medikamentenabgabe sicherer machen.

Der Start wurde mehrfach verschoben. Ab Juli soll es aber nun endlich mit dem E-Rezept losgehen. Ab dem 1. Juli sollen Versicherte ihre E-Rezepte problemlos einfach mit ihrer Versichertenkarte oder per App in der Apotheke einlösen können. Eine zentrale Datenbank speichert die Rezepte, die dann von den Apotheken abgerufen werden können.

In Ländern wie den Niederlanden, Schweden und Österreich wird das E-Rezept bereits seit einiger Zeit genutzt. Ab Juli 2023 wird es also auch in Deutschland eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt können Sie Ihre E-Rezepte entweder über die E-Rezept-App oder in Papierform einlösen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das E-Rezept über die elektronische Gesundheitskarte zu verwenden. Die Ausgabe von verschreibungspflichtigen Arzneien soll so vereinfacht werden, gegen Lieferengpässe und Medikamentennotstände indes kann auch sie nichts ausrichten.

In der Praxis oder während einer Videosprechstunde erstellt der Arzt oder die Ärztin nach der Untersuchung ein elektronisches Rezept. Dabei wird ein Rezeptcode generiert, der für das Einlösen in der Apotheke erforderlich ist. Diesen Code kann man entweder direkt in der E-Rezept-App öffnen oder sich alternativ in der Praxis einen Ausdruck geben lassen. Auf diese Weise wird die Verschreibung digitalisiert und ermöglicht eine bequeme Abwicklung in der Apotheke.

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Das Elektronische Rezept wird mithilfe einer Software im Praxisverwaltungssystem von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin erstellt. Dabei werden die gleichen Informationen wie auf dem bisherigen rosafarbenen Papierrezept festgehalten, nämlich: Ihre Patienten- beziehungsweise Patientinnendaten, die Daten des Arztes oder der Ärztin, die verschriebenen Medikamente oder Wirkstoffe, Dosierungshinweise. Das digitale Rezept wird verschlüsselt an den zentralen E-Rezept-Server übermittelt. Für jedes E-Rezept wird automatisch ein sogenanntes E-Rezept-Token generiert. Dieses Token enthält den Code, den Sie zum Einlösen des Rezepts in der Apotheke benötigen. In der Arztpraxis erhalten Sie also kein physisches rosafarbenes Rezept mehr, sondern lediglich das E-Rezept-Token.

Unter einem E-Rezept versteht man einen digitalen Rezeptcode, der einem QR-Code ähnelt. Dieser Code kann entweder in der Smartphone-App „Das E-Rezept“ geöffnet werden oder als Ausdruck von der Arztpraxis mitgegeben werden. Der Code enthält alle Informationen über das verschriebene Medikament und kann in der Apotheke genauso wie die herkömmlichen rosa Rezeptzettel eingelöst werden, und soll zukünftig diese ersetzen.

Es soll schnell gehen, noch besteht jedoch Unklarheit darüber, ob überhaupt zum Startschuss am 1. Juli 2023 alle Arztpraxen technisch darauf eingestellt sein werden, E-Rezepte auszustellen. Ab dem 1. Januar 2024 wird dies jedoch verpflichtend sein. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Arztpraxen in Deutschland in der Lage sein, E-Rezepte auszustellen. Nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums soll das E-Rezept – wie die elektronische Patientenakte – ab 2024 Pflicht sein.

Wer das E-Rezept in digitaler Form nutzen möchte, anstatt es ausdrucken zu lassen, benötigt ein Smartphone und die App „Das E-Rezept“, die im Apple Store oder im Google Play Store heruntergeladen werden kann. Um die App zu nutzen, werden auch eine neuere elektronische Gesundheitskarte und die Versicherten-PIN benötigt, die auf Anfrage von der Krankenkasse bereitgestellt wird. In Zukunft soll das Verfahren einfacher werden: Patienten können dann ihre E-Rezepte einfach in der Apotheke einlösen, indem sie ihre elektronische Gesundheitskarte einlesen lassen.

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Das E-Rezept kann – wie das bisherige Papierrezept – in einer Apotheke oder einer Online-Apotheke eingelöst werden. Die Apotheken in Deutschland sind bereits flächendeckend auf die Einlösung von E-Rezepten eingestellt. Das Ziel der Bundesregierung ist es, bis Ende Juli 80 Prozent aller Apotheken in Deutschland an das System anzuschließen. Welche Apotheken in Ihrer Nähe bereits E-Rezept-ready sind, lässt sich einfach per App-Suche herausfinden.

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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