Minister Peter Hauk stellte dem Ministerrat den Stand der Windkraft-Marketingkampagne im Staatsforst vor. Der Ausbau der Windkraft im Staatswald leistet einen wichtigen Beitrag zum unmittelbaren Klimaschutzprogramm der Landesregierung.
„Baden-Württemberg will Klimamodellland in Deutschland und Europa werden. Um möglichst schnell Klimaneutralität zu erreichen, hat die Landesregierung ein umfassendes Sofortprogramm zum Klimaschutz aufgelegt. Die neuen Windkraftstandorte in Staatsforst einen wichtigen Beitrag leisten, um die Transformation hin zu Alternativen zu fossilen Brennstoffen zu gestalten und die Klimaschutzziele zu erreichen. Klar ist auch, dass diese Entwicklung in der Landschaft sichtbarer wird“, so die Ministerin für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk anlässlich der Präsentation des aktuellen Stands der Windkraft-Marketingkampagne im Staatswald im Ministerrat.
das Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat Windpotenzialgebiete für Baden-Württemberg ermittelt. Die Analyse umfasste Daten aus der Windatlas Baden-Württemberg sowie einen umfangreichen Kriterienkatalog mit Ausschluss- und Beschränkungsbereichen für die Nutzung der Windenergie. Basis ist die durchschnittliche Schnittwindleistungsdichte von mindestens 215 Watt pro Quadratmeter in einer Höhe von 160 Metern über Grund.
Rund 64.000 Hektar als potenzielle Standorte identifiziert
„Im Staatswald sind insgesamt 63.755 Hektar als Standort für potenzielle Windkraftanlagen ausgewiesen. Davon sind rund 24.000 Hektar als ‚geeignet‘ und rund 40.000 Hektar als ‚bedingt geeignet‘ einzustufen“, sagte Minister Hauk.
In Bezug auf Windkraft werden zwei Kategorien identifiziert: geeignete Gebiete, die nicht innerhalb von Sperr- und Sperrgebieten liegen und auf der Karte als „geeignet“ gekennzeichnet sind, sowie geeignete Gebiete mit Gebietsbeschränkungen. Dabei handelt es sich um Flächen, die nicht innerhalb von Sperrgebieten liegen, deren Nutzungsmöglichkeiten für Windenergieanlagen aufgrund bekannter Flächenbeschränkungen wie Landschaftsschutzgebiete, regionale Grünzüge, Biosphärengebiete, Schutzwälder jedoch im Einzelfall geprüft werden müssen. Diese Gebiete werden auf der Karte als „bedingt geeignet“ bezeichnet.
Nächste Tranche für Januar/Februar 2022 geplant
„In beiden Kategorien werden die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen wie Raumordnung und Bauleitplanung sowie weitere mögliche Ausschlusskriterien, insbesondere aus den Bereichen Arten- und Naturschutz, Flugsicherung und Wetterradar, noch nicht berücksichtigt, da diese in Einzelbewertungen ermittelt werden müssen“, betonte Minister Peter Hauk. Hier ist es wichtig, dass alle an einem Strang ziehen. Wer Windkraft will, muss auch Genehmigungsprozesse positiv und aktiv fördern.
ForstBW Prüfen Sie Schritt für Schritt die noch zu entwickelnden Potenzialflächen nach den vom Ministerrat Ende Juli 2021 festgelegten Kriterien. Die so identifizierten Flächen werden sukzessive in geeigneten Tranchen ausgeschrieben. Dieser Ansatz wird mit höchster Priorität verfolgt. „Die nächste Tranche mit Ausschreibungsflächen ist für Januar/Februar 2022 geplant“, sagte der Minister.
Aufruf der Gemeinden zur Teilnahme
Insbesondere für kleine Flächen, die in Mischsituationen mit anderen Grundstückseigentümern nicht eigenständig vermarktet werden können, initiiert die ForstBW sogenannte Pooling-Prozesse. Es wird diskutiert, externe Dienstleister einzubeziehen, um den komplexen Pooling-Prozess durchzuführen und den Gesamtprozess zu beschleunigen. Darüber hinaus klärt ForstBW mit den Gemeinden, die bereits Konzentrationszonen ausgewiesen haben, die Bereitschaft zur Flächenausweitung.
Hauk ermutigte gezielt Kommunen, sich an der Windenergie-Offensive des Landes zu beteiligen. „Der Bündelungsprozess und die daraus resultierenden Synergieeffekte können dazu führen, dass Windkraftprojekte im Staatswald auch außerhalb der auf der Karte eingezeichneten Potenzialflächen umgesetzt werden“, betonte Minister Hauk. Für die Marketingoffensive der ForstBW hat das Land neun Stellen bewilligt.
Die erste Tranche im Überblick
Übersicht über die erste Tranche, die am 26.10.2021 mit Antwortfrist 8.12.2021 ausgeschrieben wurde.
- Gemeinde Lichtenstein, Kreis Reutlingen: ca. 120 Hektar (ha), eingegangene Angebote: 30
- Gemeinde Bad Waldsee, Landkreis Ravensburg: ca. 70 ha, eingegangene Angebote: 20
- Gemeinde Sulz, Kreis Rottweil: ca. 110 ha, eingegangene Angebote: 20
- Gemeinde „Blauen“ – Malsburg-Marzell, Kreis Lörrach: ca. 200 ha, eingegangene Angebote: zwölf
- Gemeinden Altdorfer Wald – Baienfurt, Baindt, Bergartreute, Schlier, Vogt, Waldburg, Wolfegg, Kreis Ravensburg: ca. 1.370 ha, eingegangene Angebote: 52
Macht insgesamt rund 1.870 Hektar und 134 Angebote
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