Titel: SPD-Abgeordneter Schrodi muss 1000 Euro Ordnungsgeld im Bundestag zahlen
Datum: 07.07.2023
Im Bundestag hat der SPD-Abgeordnete Michael Schrodi eine schwere „verbale Attacke“ gegen das Präsidium und andere Parteien gestartet und muss deshalb ein Ordnungsgeld von 1000 Euro zahlen. Laut Bundestagspräsidentin Bärbel Bas handelt es sich um eine mehr als geringfügige Verletzung der parlamentarischen Ordnung.
Schrodi äußerte seine Verärgerung darüber, dass CDU und CSU zusammen mit der rechtsextremen AfD Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) während einer Plenarsitzung zitieren wollten, obwohl er gerade im Bundesrat gesprochen hatte. Er bezeichnete diese Zusammenarbeit mit der AfD als inakzeptabel und kündigte an, das Ordnungsgeld zu akzeptieren und sich beim Bundestagspräsidium zu entschuldigen.
Schrodi betonte, dass seine Äußerungen aus der Situation heraus gekommen seien. Er teilte außerdem auf Twitter mit, dass er sich bereits mit dem betroffenen CDU-Vertreter Michael Donth ausgesprochen und alles geklärt habe.
Das Verhängen eines Ordnungsgeldes im Bundestag ist eine seltene Strafe. Gemäß der Geschäftsordnung kann die Präsidentin ein Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro verhängen, wenn eine nicht nur geringfügige Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages bei dessen Sitzungen vorliegt. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Ordnungsgeld auf 2000 Euro. Gravierende Verletzungen der Ordnung können zu einem Saalverweis und einem Teilnahmeverbot von bis zu 30 Sitzungstagen führen.
In der Regel belässt es die Präsidentin bei einem Ordnungsruf. Die Verhängung eines Ordnungsgeldes kommt dagegen sehr selten vor und zuletzt im März 2018 wurde ein Ordnungsgeld gegen den AfD-Abgeordneten Petr Bystron verhängt, weil er bei der geheimen Kanzlerwahl den Stimmzettel fotografiert und auf Twitter verbreitet hatte.