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Ein Strafzettel aus der Schweiz war bisher in Deutschland nicht strafrechtlich verfolgt worden, aber das hat sich seit dem 1. Mai geändert. Nun werden Knöllchen aus der Schweiz auch in Deutschland vollstreckt, und umgekehrt gilt dasselbe. Ein Vertrag regelt die gegenseitige Vollstreckung von Bußgeldern zwischen den beiden Ländern. Früher waren die hohen Bußgelder aus der Schweiz oft nicht eingetrieben worden. Nun werden die Bußgelder vom Bundesamt für Justiz in Bonn eingezogen.
Für ein sogenanntes Vollstreckungshilfeersuchen muss die verhängte Geldstrafe mindestens 70 Euro oder 80 Schweizer Franken betragen. Dies betrifft verschiedene Verstöße, wie beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen, für die in der Schweiz deutlich höhere Strafen fällig werden als in Deutschland. Ein Verstoß, der in der Schweiz mit 180 Euro geahndet wird, kostet in Deutschland außerorts 60 Euro und innerorts 70 Euro. Ähnliches gilt für falsches Parken, für das in der Schweiz ab 40 Euro Strafe verhängt wird, während in Deutschland ein Parkverstoß ab 10 Euro geahndet wird.
Einträge im Punkteregister in Flensburg nach Verstößen in der Schweiz oder dort verhängte Fahrverbote werden in Deutschland nicht vollstreckt. Diese gelten laut dem ADAC nur für Fahrten in der Schweiz oder wenn der Fahrzeugführer dort seinen Wohnsitz hat. Die geänderten Regeln beruhen auf einem neuen Vertrag zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, der im Herbst letzten Jahres im Bundestag verabschiedet wurde. Das Justizministerium Baden-Württemberg gab an, dass auch der alte Polizeivertrag von 2009 ähnliche Regelungen enthielt, die jedoch nie umgesetzt wurden.
Für das Jahr 2024 erwartet das Justizministerium deutschlandweit etwa 3000 eingehende und 1500 ausgehende Ersuche für die Vollstreckung von Bußgeldern. Ab 2025 werden sogar 5000 eingehende und 6000 ausgehende Ersuchen erwartet. Dies bedeutet, dass auch Schweizer, die gegen die Verkehrsregeln in Deutschland verstoßen, strenger bestraft werden. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die gegenseitige Rechtshilfe zu stärken. (dpa)