Ein neuer Vertrag zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Deutschland trat seit dem Herbst letzten Jahres in Kraft. Dieser Vertrag regelt, dass Bußgelder aus der Schweiz auch in Deutschland vollstreckt werden können, und umgekehrt. Bisher konnten die Bußgelder aus der Schweiz von deutschen Bürgern oft ignoriert werden, da sie nicht verfolgt wurden. Dies änderte sich jedoch mit der Einführung des neuen Vertrags. Das Bundesamt für Justiz in Bonn ist nun dafür zuständig, die Bußgelder einzutreiben.
Nach Angaben des Justizministeriums werden für das laufende Jahr etwa 3000 eingehende und 1500 ausgehende Ersuchen für Bußgeldvollstreckungen erwartet. Die Anzahl der Bußgelder, die zwischen den beiden Ländern ausgetauscht werden, nimmt stetig zu. Ab 2025 wird erwartet, dass 5000 eingehende und 6000 ausgehende Ersuchen bearbeitet werden müssen. Dies bedeutet, dass sowohl Schweizer Staatsangehörige, die gegen die Verkehrsregeln in Deutschland verstoßen, als auch Deutsche, die in der Schweiz Verkehrsverstöße begehen, konsequent zur Kasse gebeten werden.
Für ein Vollstreckungshilfeersuchen müssen die verhängten Geldsanktionen mindestens 70 Euro oder 80 Schweizer Franken betragen. Dies ist oft schnell erreicht, da Bußgelder in der Schweiz deutlich höher ausfallen als in Deutschland. Zum Beispiel kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 Kilometern pro Stunde in der Schweiz ab 180 Euro kosten, während in Deutschland dafür nur etwa 60 Euro fällig werden. Auch Strafen für falsches Parken sind in der Schweiz deutlich höher als in Deutschland. Ein Parkverstoß kann in der Schweiz ab 40 Euro geahndet werden, während in Deutschland dafür lediglich 10 Euro fällig sind. Damit wird deutlich, dass Verkehrssünder in beiden Ländern zukünftig mit konsequenten Strafverfolgungen rechnen müssen.