
Ein Strafzettel aus der Schweiz wird ab dem 1. Mai in Deutschland vollstreckt, ebenso umgekehrt. Dies basiert auf einem Vertrag zwischen den beiden Ländern. Bislang konnten die Bußgelder aus der Schweiz in Deutschland oft ausgesessen werden, aber nun werden sie vom Bundesamt für Justiz in Bonn eingetrieben.
Um ein Vollstreckungshilfeersuchen zu stellen, muss die Geldstrafe mindestens 70 Euro oder 80 Schweizer Franken betragen. Eine solche Summe ist schnell erreicht, beispielsweise kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h in der Schweiz umgerechnet 180 Euro. Im Vergleich dazu betragen die Bußgelder in Deutschland außerorts 60 Euro und innerorts 70 Euro.
Verstöße in der Schweiz führen nicht zu Einträgen im deutschen Punkteregister in Flensburg. Fahrverbote aus der Schweiz werden ebenfalls nicht in Deutschland vollstreckt, es sei denn, sie gelten für Fahrten in der Schweiz oder für Personen mit einem Wohnsitz in der Schweiz.
Die geänderten Regeln beruhen auf einem neuen Vertrag zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, der letzten Herbst im Bundestag beschlossen wurde. Laut Justizministerium Baden-Württemberg wurden für das Jahr 2024 deutschlandweit etwa 3000 eingehende und 1500 ausgehende Ersuche für Bußgeldvollstreckungen prognostiziert. Ab 2025 wird mit 5000 eingehenden und 6000 ausgehenden Ersuchen gerechnet, um sowohl deutsche als auch schweizerische Verkehrssünder zur Verantwortung zu ziehen.