In Baden-Württemberg bleibt die Gefahrenlage wegen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) trotz einiger Wochen ohne neue Fälle angespannt. Ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums erklärte, dass die Gefahr noch lange nicht gebannt ist. Die Seuche, die besonders Wildschweine befällt, könnte weiterhin in der Region um sich greifen. Der Grund dafür liegt vor allem in den weiterhin bestehenden ASP-Fällen in den benachbarten Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz.
Der letzte bestätigte Fall in Baden-Württemberg ereignete sich bereits Anfang August. Ein Jäger hatte in Hemsbach, einer Stadt im Rhein-Neckar-Kreis, ein krankes Wildschwein erlegt, bei dem das Virus nachgewiesen wurde. Seither sind keine neuen Verdachtsfälle aufgetreten. Dennoch betont das Ministerium, dass bis zur endgültigen Entwarnung Wachsamkeit geboten ist.
Sperrzonen weiterhin aktiv
Aufgrund des Ausbruchs wurden spezielle Sperrzonen eingerichtet, die maximal 15 Kilometer um den Fundort des kranken Wildschweins reichen. Diese Zonen sind von besonderen Vorschriften geprägt. So dürfen Schweine nur nach einem vorherigen Virus-Test transportiert werden. Die Schweinehalter sind dazu angehalten, strenge Sicherheits- und Hygienemaßnahmen einzuhalten, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. Ein Jagdverbot in diesen Zonen soll verhindern, dass Wildschweine aufgeschreckt werden und sich das Virus weiter verbreitet.
Das Ministerium hat erklärt, dass diese Maßnahmen mindestens bis zwölf Monate nach dem letzten bekannten Schweinepestfall aufrechterhalten werden müssen. Entscheidungen über eine mögliche Verkleinerung oder Aufhebung der Sperrzonen liegen in der Hand der EU-Kommission und werden sorgfältig geprüft.
Geheime Gefahren der Schweinepest
Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine betrifft. Das Besondere an diesem Virus ist, dass es nicht auf den Menschen übertragbar ist. Eine Impfung gegen das Virus ist nicht möglich. Die Übertragung erfolgt vor allem durch direkten Kontakt zwischen infizierten und gesunden Tieren, vor allem bei Blutkontakt. Aber auch durch kontaminierte Gegenstände, wie z.B. Werkzeuge oder Schuhe, kann das Virus übertragen werden.
Für Betriebe, die Schweine halten, kann ein Ausbruch der Krankheit verheerende Folgen haben. Neben der Pflicht zur Tötung betroffener Tiere kann auch die genetische Vielfalt innerhalb der Bestände gefährdet sein, was langfristig zu erheblichen wirtschaftlichen Problemen führen kann. Ein solcher Ausbruch ist daher nicht nur eine gesundheitliche, sondern auch eine existenzielle Bedrohung für die betroffenen Betriebe.
Wie die Situation sich weiterentwickelt, bleibt abzuwarten und wird kontinuierlich vom Ministerium beobachtet. Die Informationen dazu werden auch auf Plattformen wie www.faz.net bereitgestellt, wo aktuelle Meldungen zur Gefahrenlage und zu den Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest veröffentlicht werden.