Die Entschädigung für Arbeitgeber, wenn sich ihre Mitarbeiter in Corona-Quarantäne befinden, wird vereinfacht. Als Nachweis reicht künftig ein PCR- oder Schnelltest-Ergebnis eines Testzentrums.
Für Mitarbeiter, die Wegen Corona in Quarantäne gefunden werden, kann der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Das baden-württembergische Gesundheitsministerium vereinfacht nun die Auszahlung dieses Verdienstausfalls erheblich. Als Nachweis, dass Sie sich in Quarantäne befanden, reicht künftig ein PCR- oder Schnelltest-Ergebnis eines Testzentrums aus. Eine Quarantänebescheinigung des Rathauses Ihrer Wohngemeinde ist nicht mehr erforderlich. Selbstverständlich bleibt die Abgabe des Testergebnisses freiwillig. Wenn der Arbeitnehmer dies nicht möchte, kann trotzdem eine Quarantänebescheinigung beim Rathaus beantragt werden.
„Damit entlasten wir Arbeitnehmer, Arbeitgeber und auch die Beschäftigten der Ordnungsämter und Regierungspräsidien erheblich und bauen Bürokratie ab“, erklärte Gesundheitsminister Mann Luca am Donnerstag, 10. März 2022 in Stuttgart. „Wir gestalten den Antragsprozess so unkompliziert wie möglich und streben eine schnellstmögliche Auszahlung des Verdienstausfalls an.“
Wer positiv getestet wird, muss zehn Tage in Quarantäne. Ein kostenloser Test ist nach sieben Tagen möglich. Der Arbeitgeber der getesteten Person kann dann über das beim Staat Ausgleichszahlungen beantragen Online-Portal „Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz“. Die Bezirksräte bearbeiten die Anträge.
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