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Patchwork-Familien: Nachlassplanung für komplexe Familienstrukturen – Notarkammer Baden-Württemberg

In einer Zeit, in der Familienstrukturen immer vielfältiger werden, sind Patchwork-Familien eine immer häufigere Erscheinung. Doch mit der Herausforderung, verschiedene Lebenswege und Beziehungen zusammenzuführen, kommen auch komplexe Fragen der Nachlassplanung auf.

Patchwork-Familien zeichnen sich dadurch aus, dass mindestens einer der beiden Partner bzw. Ehegatten ein oder mehrere Kinder aus einer früheren Beziehung in die Familie einbringt und außerdem noch gemeinsame Kinder vorhanden sein können. Das gesetzliche Erbrecht geht von der traditionellen Familiensituation aus und nimmt keine Rücksicht auf die besonderen Interessenlagen in Patchwork-Familien. „Den beteiligten Personen ist dabei oft nicht bewusst, dass Stiefeltern und Stiefkinder im Verhältnis zueinander nach den gesetzlichen Bestimmungen weder erb- noch pflichtteilsberechtigt sind“, erklärt Dr. Markus Baschnagel, Geschäftsführer der Notarkammer Baden-Württemberg.

Ohne eine entsprechende Verfügung von Todes wegen kann dies im Erbfall zu einer gravierenden Abweichung von der eigentlich gewollten Rechtsfolge führen. Es gibt verschiedene Szenarien, die die unerwünschten Folgen einer unzureichenden Nachlassplanung verdeutlichen. Ein Beispiel ist, wenn beide Ehepartner jeweils ein Kind in die Beziehung eingebracht haben und kein gemeinsames Kind haben. Verstirbt der Ehemann zuerst, erben nach der gesetzlichen Erbfolge sein Kind und seine Ehefrau zu gleichen Teilen. Verstirbt später die Ehefrau, erbt ihr Kind nach der gesetzlichen Erbfolge allein. Es kann somit zu einer Ungleichbehandlung der Kinder aus erster und zweiter Ehe kommen.

Um solche unerwünschten Folgen zu vermeiden, ist eine qualifizierte rechtliche Beratung und die entsprechende Verfügung von Todes wegen dringend erforderlich. „Die genannten Beispiele zeigen, dass die gesetzlich vorgesehene Nachlassbeteiligung von Kindern in Patchwork-Konstellationen von Zufällen abhängen kann, insbesondere von der Reihenfolge des Versterbens der Ehegatten und der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen“, erklärt Dr. Baschnagel. „Durch eine geschickte rechtliche Gestaltung können hingegen zufällige und ungewollte Folgen vermieden und die gewünschte Nachlassplanung rechtssicher umgesetzt werden“.

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Es ist besonders wichtig, dass Patchwork-Familien eine eingehende rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, da es keine Standardlösung für die Nachlassgestaltung gibt. Die richtige Gestaltung hängt von der konkreten familiären Konstellation und der gewünschten Nachlassplanung ab. Eine Möglichkeit, unerwünschten Folgen vorzubeugen, ist testamentarische oder erbvertragliche Regelungen zu treffen.

In der folgenden Tabelle sind weitere Informationen zur gesetzlichen Erbfolge in Patchwork-Familien dargestellt:

Situation Gesetzliche Erbfolge
Ehegatten haben kein gemeinsames Kind, aber jeweils ein Kind aus vorheriger Beziehung Versterben des Ehemanns: Ehefrau und Kind des Ehemanns erben zu gleichen Teilen
Versterben der Ehefrau: Kind der Ehefrau erbt allein
Ehegatten haben ein gemeinsames Kind und jeweils ein Kind aus vorheriger Beziehung Versterben des Ehemanns: Ehefrau und Kinder erben zu gleichen Teilen
Versterben der Ehefrau: Kinder erben zu gleichen Teilen
Kinder des Ehemanns erben nur von ihrem Vater

Es ist zu beachten, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und eine individuelle rechtliche Beratung notwendig ist.

Dr. Baschnagel betont die Bedeutung einer eingehenden rechtlichen Beratung in Patchwork-Familien. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich des Notars und ist mit Gebühren verbunden, die abhängig vom Gegenstandswert berechnet werden. Die Gebühren sind dabei unabhängig von der Komplexität des Sachverhalts und dem Umfang der in Anspruch genommenen rechtlichen Beratung.

Es ist ratsam, sich frühzeitig mit der Nachlassplanung in Patchwork-Familien auseinanderzusetzen, um unerwünschte Folgen zu vermeiden und die gewünschte rechtsichere Gestaltung umzusetzen. Eine rechtliche Beratung bei einem Notar kann dabei helfen, individuelle Lösungen zu finden und die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen.



Quelle: Hamburgische Notarkammer / ots

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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