Gemäß einem Bericht von www.lto.de, hat das Oberlandesgericht Stuttgart Mercedes-Benz zur Zahlung von Schadensersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung verurteilt. Der Kläger hatte sein Fahrzeug gebraucht gekauft, in dem zum Kaufzeitpunkt zwei unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut waren: ein Thermofenster und die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR). Trotz der Verurteilung von Mercedes-Benz ging der Kläger jedoch weitgehend leer aus, da er sein Fahrzeug weiternutzte und weiterverkaufte.
Die Bedeutung für Stuttgart und die lokale Automobilindustrie
In Stuttgart, dem Hauptsitz von Mercedes-Benz, hat dieses Urteil weitreichende Auswirkungen. Einerseits handelt es sich dabei um eine weitere Bezeichnung für die Automobilindustrie, einer der wichtigsten Wirtschaftszweige der Region. Laut der Stadt Stuttgart, sind rund 130.000 Menschen direkt oder indirekt in der Automobilindustrie beschäftigt, was etwa einem Sechstel der gesamten Arbeitskräfte entspricht.
Vertrauen in Mercedes-Benz
Das Vertrauen in die Marke Mercedes-Benz könnte durch solche rechtlichen Auseinandersetzungen beeinträchtigt werden. In einer Umfrage der Süddeutsche Zeitung gaben beispielsweise 30 Prozent der Befragten an, ihr Vertrauen in Mercedes-Benz habe durch den Dieselskandal gelitten.
Lokale Auswirkungen auf die Fahrzeugbesitzer
Für die Besitzer von Mercedes-Benz-Fahrzeugen in Stuttgart und darüber hinaus hat dieses Urteil ebenfalls Konsequenzen. Sie könnten nun überlegen, Schadensersatzforderungen zu stellen, weil ihr Fahrzeug möglicherweise ebenfalls mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet ist. Allerdings könnte der gering ausgefallene Schadenersatz im vorliegenden Fall potenzielle Kläger abschrecken.
Ausblick und mögliche zukünftige Entwicklungen
Das Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die Automobilindustrie haben und möglicherweise den Übergang zu saubereren Technologien wie Elektromobilität beschleunigen. Stuttgart hat bereits mehrere Initiativen in dieser Richtung eingeleitet, wie zum Beispiel das Projekt SOFIA (Stuttgarter Orte zur Förderung Innovativer Aufenthaltsqualitäten), das die Schaffung einer emissionsfreien Innenstadt fördert.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in Bezug auf unzulässige Abschalteinrichtungen weiterentwickelt und welche Auswirkungen das auf die Automobilindustrie und die Fahrzeugbesitzer in Stuttgart und darüber hinaus hat. Fest steht jedoch, dass das Urteil die Diskussion über die Verantwortung der Automobilindustrie für den Umweltschutz weiter befeuern wird.