Die Landesregierung hat den Weg für die Nothilfe und die Fortsetzung der Löhne des fiktiven Unternehmers geebnet. Dies schließt eine große Finanzierungslücke bei Bridging Aid III aus staatlichen Mitteln. In Zukunft wird die Härtehilfe auch eine individuelle Unterstützung für diejenigen bieten, die zuvor keinen Zugang zu den Programmen hatten.
Der Ministerrat hat beschlossen, sich an der Härtehilfe von Bund und Ländern zu beteiligen und die Löhne des fiktiven Unternehmers auf Landesebene fortzusetzen. Für die dritte Phase der Überbrückungsbeihilfe wird der Staat dies berücksichtigen und auf Anfrage pauschal 1.000 Euro pro Monat auszahlen.
Das erfolgreiche Modell der Löhne des fiktiven Unternehmers wird fortgesetzt
Premierminister Winfried Kretschmann betonte: „Mit der heutigen Entscheidung leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Abfederung der Auswirkungen der Krise auf unsere Wirtschaft. Das Überbrückungshilfe III der Bundesregierung ist derzeit das zentrale, branchenoffene Corona-Hilfsprogramm für die von der Pandemie besonders betroffenen Unternehmen und Selbstständigen. Deshalb sind wir sehr dankbar für die jüngsten Verbesserungen der Bundesregierung. „Die Bundesregierung ist jedoch der dringenden Forderung des Landes nach einem fiktiven Unternehmerlohn nicht gefolgt“, so Kretschmann weiter. „Ich freue mich daher sehr, dass wir unser Erfolgsmodell in Baden-Württemberg fortsetzen und diese große Finanzierungslücke aus staatlichen Mitteln schließen. In Zukunft können Eigentümer von Personengesellschaften und Einzelunternehmen auch einen fiktiven Unternehmerlohn erhalten. Bisher konnten sie eine Erstattung der Fixkosten erhalten. Die Löhne des Unternehmers durch die Wiederanlaufhilfe werden dann verweigert, da möglicherweise nicht beide Programme gleichzeitig verwendet werden. „Wir werden die Instrumente jetzt schnell umsetzen“, sagte der Premierminister.
Hilfsmaßnahmen werden an die aktuelle Situation angepasst
Wirtschaftsminister Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut fügte hinzu: „Die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Koronapandemie sind von historisch beispiellosem Ausmaß und Dynamik. Um der manchmal dramatischen Situation von Unternehmen und Selbstständigen gerecht zu werden, haben Bund und Länder eine Vielzahl von Hilfsmaßnahmen zur Verfügung gestellt, die wir kontinuierlich erweitern, erweitern und an die aktuelle Situation anpassen. Wir hatten uns zuvor intensiv für die kürzlich von der Bundesregierung vorgenommenen Anpassungen an Bridging Aid III eingesetzt. Mit unserer Fortsetzung der Löhne des fiktiven Unternehmers können wir jetzt eine weitere Finanzierungslücke schließen. Darüber hinaus freue ich mich, dass wir durch die Härtehilfe künftig auch diejenigen Unternehmen und Selbstständigen in Baden-Württemberg individuell unterstützen können, die bisher keinen Zugang zu den bestehenden Programmen hatten und deren Existenz ernst ist bedroht. „“
Da viele Selbstständige und Inhaber von Personengesellschaften keine eigenen Gehälter erhalten, reicht hier eine reine Erstattung der Fixkosten nicht aus. Die Löhne des fiktiven Unternehmers bieten für diese wichtige Zielgruppe eine gewisse Vergütung von 1.000 Euro pro Monat. Die Aufnahme der Löhne des fiktiven Unternehmers in das Antragsverfahren für die Überbrückungshilfe III und die transnationale Plattform für die Nothilfe werden voraussichtlich im Mai 2021 verfügbar sein. Gleichzeitig werden die Verbesserungen der Überbrückungshilfe III eingeführt, um die zu koordinieren Bewerbungsverfahren so gut wie möglich.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Überbrückungshilfe III
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