
Die Landesregierung hat sich auf wichtige Punkte der neuen Corona-Verordnung geeinigt, die am Montag, 16. August in Kraft treten soll. Generell gilt die 3G-Regelung in Innenräumen außerhalb des privaten Bereichs.
An diesem Wochenende soll die neue Corona-Verordnung bekannt gegeben werden. Die letzten Details werden derzeit noch von den Fachbereichen abgestimmt. Fest steht jedoch schon jetzt: Nur wer geimpft, genesen oder getestet (3G-Regel) ist, kann voll am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Wenn Sie eine Impfung nicht nachweisen können, müssen Sie einen negativen Corona-Test vorlegen. Die Landesregierung hat sich darauf geeinigt, dass ein PCR-Test nur für Clubs und Diskotheken verpflichtend sein soll. In allen anderen Bereichen wie Kultur, Gastronomie, körpernahe Dienstleistungen etc. genügt ein Antigen-Schnelltest. „Vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit haben wir uns nun für diesen Weg entschieden“, sagte Gesundheitsministerin Manne Lucha am Freitag, 13. August 2021 in Stuttgart.
Für Freiluftstadien und kulturelle Veranstaltungen wie Festivals und Konzerte soll gelten, dass diese bei voller Auslastung für bis zu 5.000 Personen geöffnet werden dürfen. Geht die Besucherzahl darüber hinaus, sollen die Flächen nur bis zu 50 Prozent oder mit maximal 25.000 Personen genutzt werden.
Die Inzidenz spielt weiterhin eine Rolle bei der Einschätzung der Lage
Ab sofort erstellt das Landesgesundheitsamt Prognosen zur Belastung des Gesundheitssystems (Inanspruchnahme von Intensivbetten, AIB), die auch die Sieben-Tage-Inzidenz, die Impfrate und die Zahl der schweren Krankheitsverlauf (Krankenhausaufenthalte). Dementsprechend behält sich die Landesregierung vor, je nach Gesamtlage zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Die Maßnahmen sollten mindestens alle vier Wochen überprüft werden.
Lucha machte noch einmal deutlich: „Diese Verordnung dient der Bekämpfung der Pandemie und dem Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Baden-Württemberg eilt hier nicht, wie viele behauptet haben, vor, sondern legt am nächsten Montag fest Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (PDF) um herum. Wir müssen davon ausgehen, dass wir bald wieder bundesweit eine Inzidenz von 35 erreichen werden. Es macht daher keinen Sinn, so lange zu warten, sondern mit einem neuen Konzept und neuen Maßnahmen schnell gegenzusteuern. Das tun wir mit unserer neuen Verordnung. Ganz wichtig: Natürlich wird die Inzidenz auch weiterhin eine wichtige Rolle in unserem politischen Handeln spielen, aber wir werden in Zukunft auch anderen Indikatoren wie der Belastung des Gesundheitssystems besondere Aufmerksamkeit schenken. „
Lucha: „Unser Ziel ist es, die Situation jetzt in den Griff zu bekommen. Absehbar war, dass die Infektionszahlen nun wieder steigen würden, da sich die Delta-Variante unter Nicht-Geimpften ausbreiten wird. Daher kann eine Öffnung und eine Rückkehr zu mehr Normalität nur mit der 3G-Regel erfolgen. Das muss jedem klar sein. Die Menschen sollten ihre Freiheiten zurückbekommen, aber wir alle müssen sehr verantwortungsvoll mit diesen Freiheiten umgehen, da die Pandemie noch lange nicht vorbei ist. „
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Inspiriert von Landesregierung BW